Schädel zertrümmert: Täter wollen Gnade
MÜNCHEN - Vor einer Münchner Disco treten zwei Männer einen Schreiner zusammen. Mit sieben Titanplatten und 14 Schrauben muss dessen Kopf fixiert werden.Die Schläger setzen eine neue Verhandlung durch.
Der Schreiner Michael R. (23) leidet noch immer unter den Folgen des brutalen Angriffs. Die Verletzungen, die er erlitten hat, sind fürchterlich: Der Unterkiefer wurde komplett abgetrennt, das Jochbein zertrümmert. Mit sieben Titanplatten und vierzehn Schrauben musste der Schädel fixiert werden.
R. ist Opfer von zwei brutalen Schlägern geworden. Das war schon im Mai 2007. Vor der Disco „M-Park“ in der Landsberger Straße hatten sie mehrmals gegen den Kopf des Schreiners getreten – sogar als der bereits am Boden lag. Das Motiv erschien nichtig: Die beiden Schläger waren kurz vor der Tat aus der Disco rausgeworfen worden – und ließen bei Michael R. Dampf ab.
Die brutalen Täter wurden später zwar verurteilt: Andre A. (22) zu sieben Jahren Jugendhaft, Patrick W. (23) bekam nach Erwachsenenstrafrecht neun Jahre. Bei Andre A. hatten die Gutachter eine „positive Weiterentwicklung" festgestellt. Daher sei er nach dem milderen Jugendstrafrecht zu verurteilen. Bei Patrick W. sei bereist der „Reifestillstand“ eingetreten. Damit war er wie ein Erwachsener zu bestrafen.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil inzwischen – wegen eines Prozessfehlers: Eine Richterin, die beim ersten Prozess gegen die Disco-Schläger mitwirkte, hatte den Fall bereits als Staatsanwältin bearbeitet. Damit galt sie für den BGH als befangen. Diesen Fehler herausgefunden hatte Strafverteidiger Roland Autenrieth. Der sagt: „Wir hoffen jetzt, dass wir ein milderes Urteil bekommen.“
Die Disco-Schläger stehen also wieder vor Gericht und wollen Gnade. Andre A. könnte nach Jugendstrafrecht mit drei bis fünf Jahren davon kommen. Sein Komplize mit fünf bis sieben Jahren. Für das Opfer selbst ist der neue Prozess, der auf insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt ist, ein Albtraum. „Mein Mandant war wie vom Donner gerührt“, sagt Strafverteidiger Florian Schneider, der die Rechte des Opfers als Nebenklagevertreter in dem Verfahren vertritt: „Er leidet heute noch. Bei Wetterwechsel und beim Schlafen hat er Schmerzen im Gesicht. Vor einem Monat wurde bei ihm eine Stahlplatte entfernt.“
Patrick W. hat bereits ein Geständnis abgelegt.
Dagegen schildert Andre A. seinen Tatbeitrag in einem anderen Licht: Das Opfer Michael R. habe sein Bein fest umklammert. Er habe lediglich versucht, ihn abzuschütteln. Torsten Huber
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