Schadensersatz wegen Pinkelpausen bei Mountainbike-Tour gefordert

München - Eine Mountainbike-Reise mit nach Ansicht von Teilnehmern zu vielen Pausen rechtfertigt keine Minderung des gezahlten Preises. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Geklagt hatten ein Mountainbiker aus Nürnberg und zwei seiner Begleiter, die bei einem Reiseveranstalter eine "Transalp Mountain Rad Tour" von Grainau bei Garmisch zum Gardasee für 1.258 Euro gebucht hatten.
Ausgeschrieben war eine sportliche Radtour abseits der Pisten für Fortgeschrittene mit sehr guter Kondition. Die Teilnehmer werfen dem Veranstalter vor, dass statt der versprochenen 400 Kilometer nur 364 Kilometer zurückgelegt worden seien, 100 Kilometer davon auf Asphalt. Außerdem gab es nach Ansicht der drei Männer zu viele Pinkelpausen auf der Tour. Der Führer der Radreise sei in zu schlechter Kondition gewesen und habe darüber hinaus Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger angepöbelt.
Einer der Männer wollte von dem Veranstalter aus dem Landkreis München eine komplette Rückzahlung des Preises, die beiden anderen eine Rückerstattung in Höhe von 40 Prozent.
Darum lehnte das Amtsgericht die Klage ab
Das Amtsgericht München wies dies unter anderem mit der Begründung ab, dass in den Reiseunterlagen keine bestimmte Strecke zugesichert worden war. Aus der Reisebeschreibung gehe zudem nicht hervor, "dass die Reise als ein sportliches (Hochleistungs-)Programm angeboten wurde, um den Teilnehmer einen bestimmten Trainingserfolg zu versprechen", heißt es in dem bereits Ende Oktober verkündeten Urteil, das ein Justizsprecher am Freitag mitteilte. Auch Wartezeiten gehörten bei dieser Art von Reise zum gewöhnlichen Ablauf. Die Unhöflichkeit des Guides gegenüber anderen Teilnehmern stelle keinen Fehler der Reise dar.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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