"Satan weiche": Tötungsversuch nach Aufforderung beendet - Drei Jahre Haft

Weil der Mann nach dem Ausruf seiner Frau "aus religiösen Gründen" freiwillig von ihr abgelassen habe, sei der Mann nicht wegen versuchten Mordes verurteilt worden, argumentierte das Gericht.
AZ/dpa |
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Der Eingang zum Landgericht München II in der Denisstraße 3. (Archivbild)
Der Eingang zum Landgericht München II in der Denisstraße 3. (Archivbild) © imago images/argum

München - Er soll versucht haben, seine Frau zu ersticken, bis diese "Satan weiche" rief: Ein 65-jähriger Mann aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist am Freitag am Landgericht München II zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Revision beim BGH möglich: Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Kammer habe es als erwiesen angesehen, dass der Mann im Juni 2021 seine schlafende Frau töten wollte, teilte das Gericht mit. Er habe nach deren Ausruf aber "aus religiösen Gründen" freiwillig von ihr abgelassen. Deshalb sei der Mann nicht wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Prozessbeteiligten können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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Nächtliche Erstickungsversuche: Paar immer noch verheiratet

Nach Auffassung des Gerichts war es zwischen dem Ehepaar wegen einer Affäre des Mannes zu Spannungen gekommen, die sich bis zum Juni 2021 zuspitzten. Daraufhin habe der Mann versucht, seine Frau erst mit einem Kissen und dann mit den Händen zu ersticken.

Nach Ansicht des Gerichts erschütterte der nächtliche Angriff das Sicherheitsgefühl und Grundvertrauen der Frau. Verheiratet sei das Paar, das in einer christlichen Glaubensgemeinschaft engagiert sei, aber immer noch, sagte ein Gerichtssprecher.

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