Sanitäter angegriffen: Münchner (28) zu Bewährungsstrafe verurteilt

München - Seine Beleidigungen und körperlichen Attacken auf Rettungskräfte haben dem 28-Jährigen aus München nun eine Bewährungsstrafe eingebracht. Zuvor hatte der Maler bereits 500 Euro Schmerzensgeld an den Sanitäter gezahlt.
Am 24. November 2019 gegen 6 Uhr waren die zwei Rettungssanitäter zum U-Bahnhof Stachus gekommen, um den 28-Jährigen zu behandeln. Er war mit einer Alkoholvergiftung zusammengebrochen.
Münchner attackiert im Suff Sanitäter
Als sie ihn zum Rettungswagen bringen wollten, schlug er plötzlich um sich, ging auf einen der Sanitäter zu und schlug ihm mit der rechten Faust ins Gesicht, wodurch dieser eine rund zweieinhalb Zentimeter lange Schürfwunde links neben der Nase sowie Prellungen erlitt.
Schließlich spuckte der Maler die Rettungssanitäter an und traf den Verletzten an der Jacke, den anderen gezielt am linken Auge, wobei sein Speichel weitgehend von dessen Brille abgefangen wurde.
Mehrere Polizisten beleidigt
Die alarmierte Polizei beleidigte der 28-Jährige mehrfach. Einer Beamtin gegenüber äußerte er "ich sag dir Fotze gar nichts". Einen Beamten beleidigte er mit den Worten "Du hast nicht mal einen Stern, du Lappen", seinem Kollegen sagte er: "Ich will so deine Fresse polieren".
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei allen Beteiligten. "Ich hatte einen Blackout. Meine Erinnerung setzt erst ein als die Polizeibeamten mit mir sprachen. Ich fragte, warum sie mich festhalten. Ich verstand nicht, was die Polizeibeamten von mir wollten. Die Beleidigungen sind mir in Erinnerung."
Gericht wertet Entschuldigung als strafmildernd
Sein Verteidiger erklärte, dass er beim Feiern mit Freunden sehr viel Alkohol zu sich genommen und deswegen die beiden Rettungssanitäter ebenso wenig als solche erkannt habe, wie den Umstand, dass sie ihm nur helfen wollten.
Das Gericht wertete das Geständnis und die Entschuldigung als strafmindernd. Letztlich verurteilte es den 28-Jährigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig.