Salsa-Abend mit blutigem Ende: Frau klagt vor Gericht

Eine Tänzerin hat einen Mann auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt, weil dieser sie beim Tanzen mit seinem Ellbogen verletzte. Das Landgericht München II wies die Klage jetzt ab.
AZ/dpa |
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Während des Salsa-Tanzes kam es zum unabsichtlichen Ellbogenschlag. (Symbolbild)
EPA/Christian Escobar Mora/dpa Während des Salsa-Tanzes kam es zum unabsichtlichen Ellbogenschlag. (Symbolbild)

München - Eine blutende Wunde, eine Schädelprellung und eine Kieferverletzung – so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Münchner Tanzlokal. Ein Herr hatte sich mit seiner Partnerin beim Salsa-Tanzen gedreht – und war bei einer Drehung namens "Hook turn" (Hakendrehung) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammengestoßen.

Auch wegen des schwierigen Heilungsprozesses verlangte diese mindestens 3.000 Euro Schmerzensgeld und rund 4.000 Euro Schadenersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht München II - zuständig, weil der Beklagte aus dem Weilheim-Schongau stammte - wies die Klage nun ab (Az.: 12O504/18).

Klage abgewiesen: Die Begründung des Gerichts

Das Gericht sah es nicht als fahrlässiges Verhalten an, dass der Beklagte sich beim Tanzen gedreht und dabei den linken Arm hochgehoben hatte. "Die Durchführung einer üblichen Tanzfigur kann kein sorgfaltswidriges Verhalten darstellen", beschied das Gericht laut Mitteilung rechtzeitig zum Beginn der Ballsaison. Dass der Tänzer sich regelwidrig oder besonders gefährdend verhalten hätte, hat die Beweisaufnahme nicht ergeben.

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