S-Bahn-Schubser in München: War es versuchter Mord?

Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung des 41-Jährigen in der Psychiatrie beantragt.
von  AZ/jot
Im November 2021 waren am S-Bahnhof Stachus zwei Männer in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. (Archivbild)
Im November 2021 waren am S-Bahnhof Stachus zwei Männer in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Es waren dramatische Szenen, die sich im November 2021 am S-Bahnhof Stachus abspielten. Zwei Männer waren in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. Der Mann wurde schwer verletzt, überlebte aber.

S-Bahn-Schubser: Fall wird vor dem Landgericht München I verhandelt

Jetzt muss sich der wohl psychisch kranke Schubser vor Gericht verantworten, meldete die "Bild"-Zeitung. Ziel der Staatsanwaltschaft sei die Unterbringung des 41-Jährigen in der Psychiatrie.

Auf AZ-Anfrage bestätigt Juliane Grotz, Pressesprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft: "In dem Verfahren wegen des Vorfalls an der S-Bahn am Stachus wurde am 17. Mai eine Antragsschrift zum Landgericht München I Schwurgericht erhoben."

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Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann eine ganze Latte an Straf

taten zur Last: versuchter Mord, schwere Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen.

Das Verfahren ist inzwischen bei der 1. Strafkammer anhängig, bestätigt auch Florian Gliwitzky, Pressesprecher des OLG. Ob die Antragsschrift von der Kammer tatsächlich zugelassen wird, soll in Kürze bekannt gemacht werden.

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