S-Bahn-Schubser in München: War es versuchter Mord?

Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung des 41-Jährigen in der Psychiatrie beantragt.
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Im November 2021 waren am S-Bahnhof Stachus zwei Männer in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. (Archivbild)
Im November 2021 waren am S-Bahnhof Stachus zwei Männer in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Es waren dramatische Szenen, die sich im November 2021 am S-Bahnhof Stachus abspielten. Zwei Männer waren in Streit geraten. Am Ende schubste einer der Kontrahenten (41) seinen Gegner (37) vor eine einfahrende S-Bahn. Der Mann wurde schwer verletzt, überlebte aber.

S-Bahn-Schubser: Fall wird vor dem Landgericht München I verhandelt

Jetzt muss sich der wohl psychisch kranke Schubser vor Gericht verantworten, meldete die "Bild"-Zeitung. Ziel der Staatsanwaltschaft sei die Unterbringung des 41-Jährigen in der Psychiatrie.

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Auf AZ-Anfrage bestätigt Juliane Grotz, Pressesprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft: "In dem Verfahren wegen des Vorfalls an der S-Bahn am Stachus wurde am 17. Mai eine Antragsschrift zum Landgericht München I Schwurgericht erhoben."

 S-Bahn-Schubser: Staatsanwaltschaft nennt viele mögliche Straftaten

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann eine ganze Latte an Straf

taten zur Last: versuchter Mord, schwere Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen.

Das Verfahren ist inzwischen bei der 1. Strafkammer anhängig, bestätigt auch Florian Gliwitzky, Pressesprecher des OLG. Ob die Antragsschrift von der Kammer tatsächlich zugelassen wird, soll in Kürze bekannt gemacht werden.

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9 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Besserwisser111 am 01.09.2022 10:52 Uhr / Bewertung:

    Was sonst? Das ist versuchter Mord

  • Witwe Bolte am 01.09.2022 09:46 Uhr / Bewertung:

    Ähnlich wie bei denjenigen Straftätern, die Nötigung betreiben oder schwere Sachbeschädigung: werden - auch von den Medien - verharmlosend als "Aktivisten" bezeichnet.
    Wehe, die kämen ausm rechten Spektrum, dann wärs aus mit dieser harmlosen Bezeichnung.

  • Dr. Schönfärber am 01.09.2022 12:08 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Die politische Richtung der dt. Medienwelt ist bekannt.

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