S-Bahn-Schläger zu Geldstrafe verurteilt

München - Diese S-Bahnfahrt werden alle Beteiligten so schnell nicht vergessen. Am 04. Juli des vergangenen Jahres fuhren zwei Verputzer aus München (47 und 39 Jahre alt) mit der S7 in Richtung Wolfratshausen. Sie unterhielten sich lautstark im Zug, beide hatten zuvor Alkohol getrunken.
Die laute Unterhaltung und das Herumbrüllen störte einen 40-jährigen Fahrgast aus Moosach, er sprach die beiden Männer an und forderte sie auf, etwas leiser zu sein. Daraufhin entwickelte sich ein Streit, der am S-Bahnhof Solln für den 40-Jährigen dann schmerzhafte Folgen hatte.
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An der Haltestelle schlug der 47-jährige Verputzer mit der Faust so stark gegen eine Glastrennscheibe des Zugabteils, dass diese splitterte. Die Splitter trafen den Fahrgast, der dadurch eine Schnittverletzung an der Hand erlitt. Den Schaden an der Scheibe bezifferte die Bahn vor Gericht mit 800 Euro.
Die Spiltter der Scheibe trafen den 40-jährigen Moosacher, er erlitt Schnittverletzungen. Kurz darauf traf ihn der Tritt gegen den Kopf. Bild: Bundespolizei
Mit Schwung gegen den Kopf des Fahrgastes
Der jüngere der beiden Verputzer war ursprünglich am Bahnhof ausgestiegen, überlegte es sich dann aber anders und sprang zurück in die S-Bahn. Er hielt sich an der Haltestange fest, holte mit dem linken Fuß Schwung und trat gegen den Kopf des noch immer auf seinem Platz sitzenden Fahrgastes, der gerade damit beschäftigt war, seine Schnittverletzung zu versorgen.
Durch den Tritt erlitt er ein großes Hämatom am Auge, er musste zwei Wochen Schmerzmittel nehmen.
Geld- und Freiheitsstrafe
Das Gericht verurteilte den 47-jährigen Münchner nun wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) und seinen acht Jahre jüngeren Kollegen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe, dass beide Männer alkoholisiert waren und nicht vorbestraft sind. Beide sind verheiratet, der 47-Jährige hat drei kleine Kinder. Außerdem wertete das Gericht den vorausgegangen Streit als strafmildernd: "Aufgrund der Gesamtumstände konnte nicht von einem minderschweren Fall ausgegangen werden. Zugunsten der Angeklagten sprach, dass es letztendlich zu keinen gravierenden Verletzungen des Geschädigten gekommen ist. Hinzu kommt, dass beide Angeklagten die Tat zu einem frühen Zeitpunkt eingeräumt haben. Beide leben in gefestigten sozialen Verhältnissen. Es ist davon auszugehen, dass sie nicht wieder straffällig werden".
Das Urteil ist rechtskräftig.