S-Bahn-Schläger tritt Soldaten gegen den Kopf

Auf dem S-Bahnhof Buchenau fällt sein Prügelopfer zwischen Zug und Bahnkante. Der Schläger klagt gegen Ersturteil. Vier Wochen Jugendarrest seien zu hart.
Torsten Huber |
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Der Einzelhandelskaufmann Marco L. (21) auf der Anklagebank.
th Der Einzelhandelskaufmann Marco L. (21) auf der Anklagebank.

Auf dem S-Bahnhof Buchenau fällt sein Prügelopfer zwischen Zug und Bahnkante. Der Schläger klagt gegen Ersturteil. Vier Wochen Jugendarrest seien zu hart.

München - Der Streit auf dem S-Bahnhof Buchenau hätte beinahe tödlich geendet: Das Opfer Stefan M. (24) gerät mit einem Bein zwischen einer haltenden S-Bahn und Bahnsteigkante. Mit Prellungen und blauen Flecken kommt der junge Mann damals davon.

Der Täter und Einzelhandelskaufmann Marco L. (21) steht jetzt in zweiter Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München II. Das Ersturteil mit einem Jugendarrest von vier Wochen ist ihm zu hart. Die Vorsitzende Richterin Michaela Weinhofer-Zeitler sagt: „Nach meiner Empfindung ist das Urteil des Amtsgerichts mehr als ausgesprochen milde.“

Rückblick auf den Tag der Tat: Es ist der 10. Dezember 2011. Der Angeklagte lungert mit zwei Spezln vor dem Bahnhof herum. Sie sind alkoholisiert. Marco L. schluckt Antidepressiva. Gegen 22.45 Uhr kommt ihnen eine siebenköpfige Gruppe von der S-Bahn entgegen.

Sie kommen von einer Weihnachtsfeier. Einer aus der Gruppe hat ein Sixpack unter dem Arm. Marco L. sagt im Vorbeigehen: „Rück’ mal ein Bier raus.“ Antwort: „Für fünf Euro kriegst eine Flasche.“ Marco L. schimpft: „Hurensohn!“ Jemand aus der Gruppe kontert: „Du bist nicht mal ein Hurensohn, weil es deine Mutter umsonst macht.“

Jetzt rastet Marco L. aus, verfolgt die Gruppe, greift wahllos Offiziersanwärter Stephan M. an und schubst ihn. Stefan M. stürzt, bleibt mit einem Bein zwischen Zug und Bahnsteig hängen. Marco L. holt Anlauf und tritt gezielt gegen den Kopf von M.

Ein Zeuge sagt: „Er holte aus wie ein Fußballspieler bei einem Freistoß!“ Stefan M. hält schützend seine Arme vors Gesicht – das rettet ihm wohl das Leben. Der Bruder von Stefan M. wird von einem Kumpel des Angeklagten ins gegenüberliegende Gleis geschubst.

Schließlich können Stefan M., sein Bruder und die anderen in den Zug flüchten. Der Lokführer verriegelt geistesgegenwärtig die Türen, alarmiert die Polizei, die Marco L. und seine Spezln festnimmt. Am 1. April soll das Urteil fallen.

 

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