S-Bahn-Drama am Hauptbahnhof: 56-Jährige bricht sich den Fuß

Schmerzensgeld-Prozess: Die Türen der S-Bahn seien ohne Warnung zugegangen, sagt das Opfer. Doch das ist ebenso strittig wie die Folgen des Unfalls.
von  John Schneider
S-Bahn-Drama: Beatrix E. geriet zwischen Bahnsteigkante und S-Bahn.
S-Bahn-Drama: Beatrix E. geriet zwischen Bahnsteigkante und S-Bahn. © jot

München Sie wollte ihren Sohn am Hauptbahnhof abholen. Der 15-Jährige war auf Schulfahrt gewesen. Jetzt sollte es nach Hause gehen. Doch der Rückweg nach Englschalking endete in der Katastrophe. Beim Einsteigen in die S-Bahn geriet Beatrix E. (56) in die Lücke zwischen Bahnsteigkante und S-Bahn. „Die zugehende Tür hat mich aus dem Gleichgewicht gebracht“, sagt die ehemalige Pharmareferentin.

Dass die Tür zugeht, sei damals weder durch Blinklichter noch durch ein akustisches Signal angekündigt worden. Sie selber hielt den Koffer ihres Sohnes in der Hand. Nach ihrem Sturz hätten sie zwei Männer gedankenschnell hochgezogen, erinnert sie sich. Zu ihrem Glück bevor die S-Bahn ihre Fahrt in Richtung Englschalking fortsetzte.

Das Resultat des Vorfalls vom 29. Juli 2011: Ein Knöchel war gebrochen. „Mein ganzes Skelett sei bei dem Vorfall verdreht worden, hat man mir gesagt“, erklärt Beatrix E. im AZ-Gespräch.

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Die 56-Jährige hat die Bahn auf Schmerzensgeld verklagt. Zu dem Prozess im Landgericht am Lenbachplatz kommt sie mit einem Blindenstock. Ein halbes Jahr nach dem Unfall habe sie Sehstörungen bekommen, musste ins Krankenhaus. Auch das eine Folge des Unfalls, sagt die 56-Jährige.

Bei der Bahn hatte man von dem Vorfall damals offenbar keinerlei Notiz genommen. Es sei kein Fehler angezeigt worden. So wird vom Unfallhergang bis zu den mutmaßlichen gesundheitlichen Folgen von dem beklagten Unternehmen alles bestritten.

Beatrix E. ist enttäuscht: „Ich hab’ mehr Verantwortungsgefühl von der Bahn erhofft.“ Immerhin sei sie seitdem ohne Arbeit und müsse auch noch für ihren Sohn aufkommen.

Zwar verneint die Bahn jede Mitschuld, will aber dennoch in einen Vergleich einwilligen. Erster Vorschlag: 1000 Euro. Reichlich wenig, fand das Gericht. Denn auch wenn man nur zu einer zwanzigprozentigen Mitschuld der Bahn an dem Unfall kommen würde, würde allein schon der Anteil an den Prozesskosten bald 6000 Euro überschreiten, so die Richter.

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Mit Bauchschmerzen wurde das Angebot daraufhin aufgebessert. 2000 Euro seien aber höchstens drin, so die Vertreterin der Beklagten. Mehr nicht.

Beide Seiten haben jetzt zwei Wochen Zeit, sich das zu überlegen. Kommt der Vergleich nicht zustande, droht ein jahrelanger Prozess mit ausufernden Gutachterkosten, machte das Landgericht am Donnerstag klar. Vom Unfallhergang bis zu den gesundheitlichen Folgen müsse alles unter die Lupe genommen werden. Das kostet.

Am 19. März würden die Richter verkünden, wie es denn ohne Vergleich weitergehen könnte.

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