Russenmafia: Gesteuert aus Stadelheim?

MÜNCHEN - Ein 31-Jähriger soll laut Anklage die Kasse der Organisation verwaltet haben – aus dem Knast. Doch Arman S. streitet alles ab: „Ich bin völlig unschuldig.“ Eine Gewalttat gibt er allerdings zu.
Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Geld- und Urkundenfälschung – seit 2001 treibt die kriminelle Vereinigung des russischen Paten Alexander Bor in Bayern ihr Unwesen. Jetzt steht in Arman S. nach Ansicht der Anklage ein weiteres führendes Mitglied der Russenmafia vor Gericht. Der 31-Jährige, ein gebürtiger Kasache, leugnet allerdings seine Beteiligung.
Der Pate selbst wurde wegen Totschlags zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt und 2006 nach Russland abgeschoben. Von dort zieht Bor offenbar weiter die Fäden. Einer seiner Statthalter in Bayern, Tigran K., bekam im Mai 2009 eine Haftstrafe von elf Jahren wegen Erpressung, Drogenhandel und Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgebrummt.
Dass er Bors „krimineller Vereinigung“ angehört, wird auch Arman S. zum Vorwurf gemacht. In Stadelheim – er saß wegen räuberischer Erpressung – soll der Vater zweier Kinder rund sechs Jahre lang als „Aufseher über die Zone“ die Interessen der Russenmafia vertreten haben.
Als Aufseher habe er Unteraufseher für einzelne Häuser der JVA eingesetzt, die gemeinsame Kasse („Obschtjak“) verwaltet. Die Ermittler sind davon überzeugt, dass Arman S. versucht habe, den Transfer von Obschtjak-Geldern an Alexander Bor zu organisieren. Was aber fehlschlug.
Die Erkenntnisse der Ermittler stammen zu einem großen Teil aus der Telefonüberwachung des Angeklagten. Doch dabei sei zum Teil „kompletter Blödsinn“ herausgekommen, behauptet Arman S. „Ich bin völlig unschuldig.“
Er gibt aber zu, dass er am 17. Juli 2009, kurz vor seiner Entlassung, einen Mitgefangenen mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat: Er habe seine Ehre wieder herstellen müssen. Das Opfer habe zuvor ihn und seine Familie schwer beleidigt. „Ich wollte ihn danach fragen. Als er seine rechte Hand bewegte, habe ich zugeschlagen.“ Andreas D. verlor einen Zahn, konnte drei Tage nichts essen. Arman S. wird daher zusätzlich gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen. Der Prozess wird fortgesetzt. jot