Russenmafia: Befehle aus dem Knast

Stefan W. (31), Mitglied der Russenmafia, soll aus der Gefängniszelle Geld, Waffen und Überfälle organisiert haben.Lesen Sie hier außerdem, was im Knast (nicht) erlaubt ist.  
von  jot
Sitzt wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung auf der Anklagebank: Stefan W. (r.) mit Anwalt und Übersetzer.
Sitzt wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung auf der Anklagebank: Stefan W. (r.) mit Anwalt und Übersetzer. © jot

Stefan W. (31), Mitglied der Russenmafia, soll aus der Gefängniszelle Geld, Waffen und Überfälle organisiert haben.

MÜNCHEN - Er sagt nichts. „Weder zur Person, noch zur Sache.“ Das ist das gute Recht von Stefan W. (31), der als Mitglied der Russenmafia seit Freitag vor dem Landgericht sitzt. Vorwurf: Bildung krimineller Vereinigungen.

Das Schweigen des Russland-Deutschen überrascht weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht. Die Kooperation mit den Behörden ist den „Dieben im Gesetz“, wie sich die Russenmafia selber bezeichnet, streng verboten. Stefan W. soll in der Organisation von Alexandre B. eine „herausgehobene Funktion“ gehabt haben – der Pate war in München wegen Mordes im Jahre 2004 zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Mittlerweile lebt er wieder in Russland.

Stefan W. erfüllte organisatorische Aufgaben für die Mafia-Vereinigung direkt aus der Haft in Kaisheim und Bernau. Da sich die Organisation vor allem mit Schutzgeldforderungen und Überfällen finanziert, plante Stefan W. laut Anklage unter anderem einen Überfall auf ein Schweizer Juweliergeschäft. Aus dem Knast heraus bemühte er sich zudem um eine Waffe für seine Brüder. Diese sollen im August 2010 einen Mann mit drei Schüssen lebensgefährlich verletzt haben.

Außerdem kümmerte sich der Angeklagte laut Anklage um Geldsendungen nach Russland. 3500 Euro aus der Gemeinschaftskasse, dem „Obschtschjak“, wurden dank seiner Mithilfe im März 2009 nach Moskau geschafft. Mit dem Geld sollten abgeschobene Bandenmitglieder unterstützt werden. Stefan W. konnte das alles unbemerkt organisieren, weil er in seiner Zelle in Bernau ein Handy mit Internetzugang im Abluftschacht verstecken konnte. Daneben fand man auch ein zweites Telefon – als Armbanduhr getarnt.

 


Was hinter Gittern (nicht) erlaubt ist

 

 

Nur in dringenden Fällen dürfen Häftlinge über das Festnetz telefonieren. „Diese Gespräche werden immer überwacht, soweit dies rechtlich zulässig ist“, erklärt Tobias Geiger, Sprecher des bayerischen Justizministeriums.

Die Nutzung von Handys ist dagegen stets untersagt. Der Grund: Das gefährde die Sicherheit in den Gefängnissen und berge die Gefahr weiterer Straftaten aus der Haft heraus. Trotz aller Kontrollen gelingt es Häftlingen immer wieder, Handys in den Knast zu schmuggeln. „Handy-Finder“, die Handys orten, und die Unterdrückung von unerlaubtem Mobilfunkverkehr mit der „IMSI-Catcher-Technik" sollen künftig in Bayerns Gefängnissen dafür sorgen, dass es schwieriger wird, neue Straftaten aus dem Knast heraus zu organisieren. Ein Pilotprojekt ist gerade angelaufen.

 

 


 

 

 

 

 

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