Rundfunkgebühren verweigert: Reichsbürgerin nun vorbestraft
München – Es ist eine typische Reichsbürgertaktik, die die 54-jährige Staatsleugnerin aus Waldkraiburg im Streit mit dem BR und dem Amtsgericht München anwandte: Zunächst verweigerte sie die Entrichtung der Rundfunkgebühren, dann ignorierte sie alle Mahnungen und als schließlich die Gerichtsvollzieherin aktiv wurde, stellte die Frau eigene absurde Forderungen, deren einziges Ziel es ist, das Rechtssystem lahmzulegen.
370 Euro und 99 Cent betrug die Forderung des BR an die Frau. Doch die wollte nun auf einmal das 134.000-fache dieser Summe vom Gericht haben. Mit drei Schreiben an das Büro der Gerichtsvollzieherin forderte sie die mit der Einziehung der ausstehenden Gebühren beauftragte Frau auf, innerhalb einer Frist von 72 Stunden zuzüglich zwei Tagen Postlaufzeit in notariell beglaubigter Form und unter Eid diverse Nachweise vorzulegen. So verlangte die Reichsbürgerin einen Nachweis der amtlichen Legitimation und der Vereidigung der Beamtin und Gründungsurkunden des Bundeslandes und anderer Stellen, auf welche die Vereidigung erfolgte.
Für den Fall, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Forderungen nicht nachkommt, drohte die Verurteilte ihr an, dass dies als "unwiderrufliche und absolute" Zustimmung zu mehreren Zwangsmaßnahmen gelte. So würde eine Weigerung, die Nachweise vorzulegen, beispielsweise die unwiderrufliche Konsequenz haben, dass gegen das Amtsgericht zu Gunsten der Reichsbürgerin ein Pfandrecht in Höhe von 50 Millionen US-Dollar bestellt werde. Zudem würde die Gerichtsvollzieherin in ein "internationales Schuldnerverzeichnis" eingetragen und darüber "in entsprechenden Publikationen in den Medien" berichtet werden. Zudem werde die Weigerung automatisch als Verzicht der Gerichtsvollzieherin auf jegliche Rechtsmittel gegen die Beschuldigte gewertet.
Gericht lässt sich nicht einschüchtern - Reichsbürgerin muss zahlen
Die Gerichtsvollzieherin ließ sich von den absurden Forderungen jedoch nicht einschüchtern, weshalb die Reichbürgerin im nächsten Schritt vom Präsidenten des Amtsgericht München per Mail Legitimationsnachweise verlangte und diesen bedrohte. Auch eine Rechtspflegerin, die für die Durchführung einer gegen die Reichsbürgerin im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängten Erzwingungshaft zuständig war und eine Staatsanwältin bedrohte die Frau.
So sehr die Frau auch im Vorfeld per Mail und Brief große Töne spuckte, so kleinlaut wurde sie dann, als sie am 6. Juli 2017 schließlich in München vor Gericht stand. Dort legte sie ein umfassendes Geständnis ab, wie nun bekanntgegeben wurde. Der Richter verhängte wegen der versuchten Erpressungen und versuchten Nötigungen eine Strafe von insgesamt 170 Tagessätzen. Da die Dame offensichtlich mittellos ist, beträgt die Höhe der Tagessätze lediglich 10 Euro, was eine Gesamtsumme von 1.700 Euro entspricht. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Zur Strafzumessung führt der Richter aus: "Zu Lasten der Angeklagten musste gesehen werden, dass sie Personen angegangen ist, die in der öffentlichen Hand und insbesondere auch der Rechtsfindung und der Rechtsdurchsetzung dienen. Letztlich war das Verhalten der Angeklagten ein Angriff auf die Rechtspflege als solche."
AZ-Hintergrund: Reichsbürger - Wer sie sind, woran sie glauben und was sie gefährlich macht
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