Rundfunkgebühren: So jagt der BR Schwarz-Seher

Der Sender schickt Kontrolleure durch die Stadt – sie sollen prüfen, ob die Münchner ihre Rundfunkgebühren zahlen. Was Sie in diesem Fall tun können.
von  Thomas Gautier
Bitte um Rückruf: Solche Zettel hinterlässt der BR, wenn keiner daheim ist.
Bitte um Rückruf: Solche Zettel hinterlässt der BR, wenn keiner daheim ist. © privat

MÜNCHEN - Der rechteckige Zettel aus dem Briefkasten ist etwas schief mit der Schere ausgeschnitten. Oben links steht in blauer Schrift ein Name, darunter die Bezeichnung: „Beauftragter für Rundfunkgebühren”. Weiter rechts stehen zwei Buchstaben, die jeder Münchner kennt: BR. Der Bayerische Rundfunk.

Die Fernsehanstalt lässt mit diesem Zettel wissen, dass sie derzeit „Haushalte und Firmen” prüfen lässt. Dafür besuchen Rundfunkgebührenbeauftragte ganze Gebiete. Und zwar „persönlich”. Macht beim Klingeln niemand auf, lassen sie den Zettel zurück und bitten um Rückruf. Man wolle „offene Fragen” klären.

Der Berater, so steht es auf dem Zettel, will nichts Böses – er „berate und informiere” und nehme „Anmeldungen entgegen”. Anmeldungen für Radio- und Fernsehgeräte.

Man kann es auch so sagen: Der BR jagt Schwarz-Seher. Mit Hilfe eines kleinen, schiefen Zettels. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag hat die Anstalt das Recht zu wissen, wer ein Empfangsgerät hat. „So etwas machen wir andauernd”, sagt BR-Sprecherin Leonie Thim. „Im Schnitt passieren diese Überprüfungen alle drei bis fünf Jahre.”

Die Beauftragten bekommen die Daten gemeldeter Rundfunkteilnehmer von der GEZ. Damit durchkämmen sie ihre Gebiete und schauen, wer nicht auf der Liste steht.
Auch wer angemeldet ist, muss mit Fragen rechnen – etwa nach einer Zweit- oder Ferienwohnung oder Haushaltsangehörigen mit eigenem
Einkommen, die auch zahlen müssen. Und was muss ich tun, wenn der Kontrolleur klingelt? Hier die wichtigsten Punkte.

Grundsätzlich muss laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag jeder, der ein Gerät zum Empfang bereit hält, Gebühren zahlen. Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Radio- und/oder TV-Programme empfangen oder aufgezeichnet werden können.

Steht ein Beauftragter an der Tür, lassen Sie sich seinen Ausweis zeigen. Der wird in Bayern vom BR ausgestellt.

Niemand muss Fahnder in die Wohnung lassen – das garantiert Artikel 13 des Grundgesetzes. Auch nach Terminabsprache haben sie kein Recht, Zimmer zu durchsuchen.

Niemand muss Kontrolleuren sofort Rede und Antwort stehen. Sie dürfen einen späteren Termin vereinbaren, aber auch ein Gespräch ganz ablehnen. Der BR schickt die Fragen dann per Post: „Wird ein Rundfunkteilnehmer mehrmals nicht angetroffen oder wird die Auskunft an der Haustüre verweigert, werden die Auskünfte zu den Rundfunkgeräten schriftlich angefordert.”

Sie dürfen falsche Angaben widerrufen – auch auf unterschriebenen Formularen.

Einschüchterungen des Beauftragten sind illegal. Droht er mit Polizei, können Sie ihn wegen Nötigung anzeigen.

Fragt der Fahnder, wie lange Sie ein Gerät besitzen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Schlagfertige antworten oft: „seit gestern”. Wer zugibt: „seit sechs Jahren”, zahlt kräftig nach.

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