Rüder Polizeieinsatz

Polizisten nehmen Rentner (72) fest, obwohl der einen Waffenschein dabei hat. Der Fall.
John Schneider |
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Zeigt seinen Waffenschein: Walter D. (72) im Oberlandesgericht.
John Schneider Zeigt seinen Waffenschein: Walter D. (72) im Oberlandesgericht.

Polizisten nehmen Rentner (72) fest, obwohl der einen Waffenschein dabei hat. Was die Richter sagen

München/Bad Reichenhall - "Ich hatte Angst, wieder einen Herzinfarkt zu bekommen." Walter D. (72) war zum Zeitungholen zum Bahnhof in Bad Reichenhall gefahren und ahnte nichts Böses. "Plötzlich wurde ich von hinten niedergeschlagen", erinnert er sich. Dann spürte er wie man ihm Handschellen anlegte. Aha, die Polizei. Aber warum?

Ein Zeuge hatte in der Gesäßtasche der Jogginghose von Walter D. eine Pistole erspäht. Er alarmierte die Polizei. Die überwältigte den verdächtigen Waffenträger. Doch Walter D. hatte die Waffenbesitzkarte, die ihm das Führen der Schreckschusspistole Walther P22 auch auf der Straße erlaubte, in der Hand. Spätestens nachdem die Polizisten das kontrolliert hatten, hätten sie den Rentner frei lassen müssen, argumentiert sein Anwalt Stefan Conrads. Das sei "nicht optimal gelaufen", gab der Vertreter des Freistaats zu.

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Stattdessen wurde Walter D. nach eigener Darstellung sehr rüde aufgerichtet. "Die haben mich an den Handschellen hochgezogen." Er habe dabei Schürfwunden an den Knien und an den Händen erlitten. Vor allem die Angst vor einem dritten Herzinfarkt aber beschäftigte ihn in seiner Arrestzelle.

Nachdem sie ihn 45 Minuten im Knast festgehalten hatten, besannen sich die Polizisten offenbar. Und waren dann noch so freundlich, den maladen Mann ins Krankenhaus zu fahren.
Versöhnen konnte das Walter D. nicht. Der ehemalige Hoteldirektor verklagte die Polizei. Auf 10000 Euro Schmerzensgeld. In der ersten Instanz bekam er zwar in der Sache Recht, die Festnahme war nach Ansicht der Traunsteiner Richter rechtswidrig. Allerdings seien 500 Euro als Schadensersatz ausreichend. Viel zu wenig, fand dagegen Walter D. und ging in Berufung.

Doch beim Amtshaftungssenat des Oberlandesgerichtes blitzte er ab: 500 Euro seien angemessen. "Bei unschuldig erlittener Untersuchungshaft gibt es 25 Euro pro Tag", erklärte die Vorsitzende Richterin Maria Vavra.

Die Verletzungen seien den Fotos nach kleine Abschürfungen an den Händen. Die könnten nicht von einem angeblichen Hochreißen an den Handschellen herrühren.
Und warum geht er überhaupt mit Waffe zum Bahnhof? "Zum Schutz", sagte Walter D. im AZ-Gespräch. "Ich kann ja bei Gefahr nicht mehr weglaufen."

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