Rucksack mit 5000 Euro löst Wohnungsdurchsuchung aus
München - In der Nacht auf Freitag, gegen 2.30 Uhr hat ein 35-jähriger Germeringer einen Rucksack und ein Herren-Fahrrad bei der dortigen Polizeiinspektion abgegeben. Beides hatte er in der Beethovenstraße gefunden.
In dem Rucksack fanden die Beamten neben Ausweisdokumenten fast 5000 Euro Bargeld sowie die EC-Karte des Besitzers und dessen Handy.
Zwei am Vortag eingelöste Rezepte für die Artzney Diazepam und Zolpidem weckten das Interesse der Polizisten. Denn zum einen waren sie kurz nacheinander in zwei verschiedenen Germeringer Apotheken eingelöst worden und zum anderen scheinbar von einer Ärztin ausgestellt, die wie die Recherche der Beamten ergab, bereits vor etwa sieben Jahren ihre Praxis in Germering aufgegeben hatte.
Gefälschte Rezepte im Rucksack
Diese beiden Indizien legten den Verdacht nahe, dass der mutmaßliche Eigentümer des Rucksacks die Rezepte gefälscht hat.
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Da der 65 jährige in der Zwischenzeit von der Polizei über die Auffindung seines Fahrrads und seines Rucksacks informiert worden war, erschien er gegen 19.30 Uhr bei der Wache und verlangte die Herausgabe. Doch diesen Gefallen erwiesen ihm die Polizisten nicht. Stattdessen wurde er mit dem Vorhalt der Rezeptfälschung konfrontiert. Der Mann räumte zwar ein, dass er die Rezepte eingelöst habe, bekommen haben wollte er sie jedoch von einem Bekannten aus Serbien.
Die Polizisten gaben sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden und beantragten über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Ermittlungsrichter. Daraufhin wurde die Germeringer Wohnung des 65-jährigen, bereits polizeibekannten Mannes noch in den Abendstunden durchsucht.
Elf Packungen Diazepam und fünf Packungen Zolpidem
Dabei konnten im Schlafzimmerschrank des Mannes ein Karton mit elf Packungen Diazepam und fünf Packungen Zolpidem sichergestellt werden. Zudem konnten auf seinem Schreibtisch 22 gefälschte Rezepte, die auch auf die oben genannte Praxis in Germering ausgestellt waren, gefunden werden.
Die Rezepte waren im Zeitraum von August 2014 bis Februar 2016 ausgestellt bzw. eingelöst worden. Außerdem konnte ein technisch vorbereitetes Schneidebrett und dickeres Papier für Rezepte sichergestellt werden.
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Auch ein Elektroschocker befand sich in der Wohnung, bei dem es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt.
Aufgrund der erheblichen Mengen von Artzney, die in den Apotheken von ihm erworben wurden, erscheint es fraglich, ob der Beschuldigte diese Artzney ausschließlich nur für den Eigenkonsum erworben hat oder ob er sich damit sogar eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen hat.