Rottweiler verbeißt sich im Arm einer 15-Jährigen

Hundehalter (27) vor Gericht: Für sein Tier galt eigentlich Leinen- und Maulkorbzwang. Der Halter bekommt eine Bewährungsstrafe.
John Schneider |
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Von Rottweiler gebissen: Hanna F. (Name geändert) im Gerichtssaal.
jot Von Rottweiler gebissen: Hanna F. (Name geändert) im Gerichtssaal.

München Der Name des bissigen Boxers Tyson passt leider allzu gut. Sein Namensvetter, ein 45-Kilo schwerer Rottweiler hatte in der Vergangenheit eine Jugendgruppe sowie eine Mutter mit ihrem Kind angegriffen und zugebissen. Aufgrund der beiden Vorfälle hatte das KVR einen Leinen- und Maulkorbzwang für den 45-Kilo-Rottweiler verhängt.

Doch Hundehalter Hans R. (27, Name geändert) hielt sich nicht dran. Am 4. April des vergangenen Jahres war er mit seinem Hund und Freunden an der Isar. Man feierte am Flaucher. Tyson und ein weiterer Hund liefen frei herum. Keine Leine, kein Maulkorb. Eine unverantwortliche Nachlässigkeit mit schlimmen Folgen.

Tyson attackierte gegen 20.40 Uhr plötzlich die 15-jährige Schülerin Hanna F. (Name geändert). Der Hund sprang sie von hinten an. Dabei wurde ihre Jacke zerfetzt. Das Mädchen stellte den Hundehalter zur Rede. Doch Tyson war noch nicht zu beruhigen. Als sich das Mädchen zum Gehen wandte, griff er erneut an. Das schwere Tier brachte die 15-Jährige zu Boden, verbiss sich in den Oberarm, verletzte Hanna F. auch am Kopf und an der Hüfte. „Seitdem habe ich Angst vor jedem Hund“, erzählt das Rottweiler-Opfer. Die Narbe am Arm wird ihr bleiben.

Hans R. war nach der Attacke mit Tyson durch die Isar geflohen. „Wir waren danach pitschnass.“

Amtsrichterin Karin Jung machte am Dienstag zu Beginn des Prozesses klar, dass nicht nur wie angeklagt, eine fahrlässige sondern sogar eine gefährliche Körperverletzung im Raum stehe. Wer trotz Maulkorb- und Leinenzwang sein Tier frei herumlaufen lasse, handelt möglicherweise mit Vorsatz.

Tatsächlich gab Hans R. zu, dass er sich nichts dabei gedacht habe, den Hund an diesem Tag frei herumlaufen zu lassen. Die vorherigen Beißattacken habe er nicht als so schlimm empfunden wie das Kreisverwaltungsreferat – und jetzt das Gericht. Hans R. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt.

Den Hund will Hans R. übrigens wenige Tage nach dem Vorfall nach Tschechien gebracht haben. Er habe einem Mann dort Geld gegeben, damit dieser Tyson aufnimmt. Die Richterin blieb auch in diesem Punkt eher skeptisch.
„Ich hatte Angst, dass man ihn hier einschläfern würde“, erklärte Hans R. vor Gericht. Außerdem sei er mit der Haltung des Tieres überfordert gewesen: „Jedes Mal, wenn ich nach Hause kam, war die Wohnung zerstört.“

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