Rottweiler tötet Dackel Benny

Beim Spaziergang wird der kleine Hund angefallen. Er stirbt an den Verletzungen. Den Besitzern des Rottweilers droht eine Strafe von 500 Euro.
Natalie Kettinger |
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Tot gebissen: Die Vorsitzende des Münchner Dackelvereins Henrike Haarstick trauert um ihren Benny.
Daniel von Loeper Tot gebissen: Die Vorsitzende des Münchner Dackelvereins Henrike Haarstick trauert um ihren Benny.

RIEM - Schwarze Schlappohren, braune Knopfaugen, kritischer Blick: Für viele AZ-Leser ist Benny, der ständige Begleiter der Vorsitzenden des Münchner Dackelclubs, ein alter Bekannter. Wann immer sich Henrike Haarstick in der Zeitung für den Erhalt der bayerischen Traditionsrasse stark machte, reckte ihr Benny seine Dackel-Nase keck den Fotografen entgegen.

Am Freitag ist Benny gestorben – an den Folgen einer schweren Verletzung, die ihm ein Rottweiler zugefügt hat. „Er wurde quasi bei lebendigem Leib gehäutet“, erzählt seine Besitzerin erschüttert.

Am 23.November unternimmt Henrike Haarstick mit Benny in der Messestadt Ost einen Abendspaziergang. „Wir treffen um diese Uhrzeit oft einen Rottweiler, der in der ganzen Nachbarschaft berüchtigt ist, weil er so aggressiv ist“, sagt sie.

Normalerweise weicht Haarstick dem Hund aus. Doch in dieser Nacht ist es sehr neblig. Zu spät entdeckt die Dackel-Freundin den gefürchteten Rottweiler, den sein Besitzer an der Leine führt.
Die große Hündin reißt sich los und geht sofort zum Angriff über. „Mein Dackel war müde. Er hat den Rottweiler wohl gar nicht gesehen und nichts von der Gefahr gemerkt.“ Der Rottweiler stürzt sich auf Benny, packt ihn am Rücken und schüttelt ihn heftig durch. Dabei reißt er ihm ein Stück Fell heraus. Es ist so groß wie ein DIN-A-4-Blatt.

„Der Besitzer war Gott sei Dank ziemlich schnell bei seinem Hund und konnte ihn von Benny abbringen“, sagt Henrike Haarstick, die ihren blutüberströmten Dackel ins Auto packt und in eine Tierarztpraxis nach Alt-Riem rast.

Fast drei Stunden lang wird Benny dort operiert. „Die Ärzte haben Fell vom Nacken und vom Hintern in der Mitte zusammengenäht und versucht, so die Wunde zu schließen. Der ganze Hund war eine einzige Narbe.“ Dann entzündet sich die Verletzung. Benny muss an den Tropf gehängt werden, bekommt Antibiotika. Doch die Mittel schlagen nicht an: „Am Freitag ist er in seinem Körbchen eingeschlafen“, sagt Haarstick traurig.

Die 25-Jährige hat den Vorfall beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) gemeldet. „Der Rottweiler ist bereits in der Vergangenheit auffällig geworden.“ Das KVR müsse nun endlich im Interesse der Allgemeinheit handeln und geeignete Maßnahmen treffen, ehe es zu einem weiteren Vorfall kommt, findet sie.

Tatsächlich hat die angriffslustige Hündin schon mindestens zwei Mal zugebissen, bevor sie Benny erwischte. Das Amt hat deshalb einen Leinenzwang verhängt. Zwischenzeitlich musste der Hund auch einen Maulkorb tragen. Zudem hat das KVR verfügt, dass nur die Besitzerin das Tier spazieren führen darf, weil nur sie es kontrollieren kann. „Der Ehemann hätte gar nicht mit dem Hund unterwegs sein dürfen“, sagt Sprecherin Daniela Schlegel.

Nun drohen den beiden 500 Euro Strafe. Außerdem mussten sie ihre Hündin hergeben. „Sie wurde konfisziert und ist jetzt im Tierheim“, sagt Daniela Schlegel. „Zusätzlich bekommt der Mann eine Halter-Untersagung. Das bedeutet, dass er keine Hunde mehr besitzen darf, die größer sind als 50 Zentimeter – und überhaupt keine Kampfhunde.“ Denn Rottweiler gelten als „gefährliche Rasse“ und werden in Bayern als Kampfhunde der Klasse 2 eingestuft.

Für Henrike Haarstick ist all das nur ein schwacher Trost. Die Rottweiler-Besitzer waren gestern nicht erreichbar. 

 

 

Kampfhunde werden in Deutschland in zwei Klassen unterteilt:
Zur Klasse 1 gehören besonders gefährliche Hunde wie American Staffordshire Terrier, Bandogs oder American Pitbull Terrier. Ihre Haltung ist in München strikt verboten. In Bayern ist die Züchtung verboten, ebenso die Einfuhr aus dem Ausland. Wer solche Hunde halten will, kann sie aber aus Bundesländern einführen, die Züchtung erlauben. Zudem braucht man ein berechtigtes Interesse, etwa als Wachmann oder als gefährdete Person.
Zur Klasse 2 gehören neben Rottweiler auch American Bulldogs, Bullterrier oder Bullmastiffs. Wer sie halten will, muss bei einem Sachverständigen einen „Wesenstest“ machen. Besteht ihn der Hund, bekommt sein Herrchen ein so genanntes „Negativzeugnis“
– eventuell mit Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbzwang.

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