Rottweiler-Attacke: Beißer droht Tierheim

Eine Münchnerin wurde von einem Rottweiler angefallen und übel verletzt (AZ berichtete). Doch wie ist der Umgang mit solchen Hunden geregelt?
München - Kampfhunde der Klasse zwei, zu denen Rottweiler gehören, dürfen nur nach einem Wesenstest in Bayern geführt werden. Wird der Hund auffällig, beißt einen Artgenossen oder einen Menschen, verhängt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in der Regel Leinen- und Maulkorb-Pflicht – wie im Fall, den die AZ beschrieben hat.
„Läuft der Hund trotzdem frei herum, muss der Besitzer mit einem Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro rechnen“, erklärt Klaus Kirchmann vom KVR. Das Zwangsgeld kann bei weiteren Vorfällen verdoppelt werden. Verstößt der Hundehalter wiederholt gegen die Auflagen, wird ihm der Hund abgenommen und ins Tierheim gebracht.