Rolli-Fahrerin verklagt Krankenhaus

München - Tatjana J. ist seit ihrem 13. Lebensjahr auf den Rollstuhl angewiesen. Die 38-Jährige leidet an Muskelschwund. Als sie am 14. Juli 2013 mit ihrem Rollstuhl in ein Auto gehievt werden soll, kommt es zu einem Unfall. Die junge Frau bricht sich den rechten Oberschenkel.
In einem Münchner Krankenhaus wird sie drei Tage später operiert. Aber dem Operateur unterlaufen anscheinend Fehler. Nicht nur, dass er eine Platte verwendet, die eigentlich für einen linken Oberschenkel vorgebogen wurde, vor allem die Verschraubung der Platte sei fehlerhaft gewesen.
Fall vor Gericht: Schmerzen nach der OP
Tatjana J. leidet nach der OP an Schmerzen, ihr Kniegelenk wird durch eine der Schrauben beeinträchtigt. Zur Korrektur wird eine weitere OP anberaumt, aber nur eine Schraube entfernt. Die Schmerzen bleiben. Eine dritte Operation wird notwendig.
Der Gutachter, ein Unfallchirurg, kommt bei der Verhandlung am OLG am Donnerstag zu dem Schluss, dass der entscheidende Fehler nicht bei der falschen Platte zu suchen ist, sondern beim Setzen der Schrauben.
Einigung auf zusätzliche Zahlung
Man einigt sich auf Anregung des Senats auf eine zusätzliche Zahlung von 15.000 Euro. Macht insgesamt 30.000 Euro, da das Krankenhaus bereits früher 15.000 Euro bezahlt hatte.
Tatjana J. lächelt nach der Verhandlung. Sie scheint mit dem erzielten Vergleich zufrieden.
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