Rollerfahrer (59) stürzt – und verklagt die Stadt
München Peter K. (59, Name geändert) will 10 000 Euro Schmerzensgeld von der Stadt. Der Rollerfahrer war mit seinem Zweirad an der Kreuzung Am Westpark/Baumgartnerstraße gestürzt und hatte sich an der Hüfte verletzt.
Die Schuld für den Sturz gibt er der Stadt. Die habe nicht dafür gesorgt, dass die Straße an dieser Stelle ohne Gefahr zu passieren war. Er sei durch ein etwa zehn Zentimeter tiefes Loch in der Fahrbahn zu Fall gekommen.
Ein Autofahrer der bei Rot an der Ampel halten musste, beobachtete den Unfall am 7. Februar 2014. Er habe bereits vor dem Sturz gedacht, dass die etwas gewellte Fahrbahn an der Stelle nicht ganz ungefährlich aussähe. „Der Rollerfahrer war mit normaler Geschwindigkeit unterwegs“, erinnerte sich der Mann. Er sei aber mit Schwung in die Kurve gefahren, weil der Weg frei war. Dadurch sei der Mann wohl „weggeschmiert“. Er selber sei daraufhin rechts rangefahren und habe geholfen, den Roller von der Straße zu ziehen.
Auf die Frage wie groß denn die Unebenheiten gewesen sei, antwortete der Zeuge: Nicht mehr als zwei Zentimeter.
Das schätzen auch die beiden Polizisten, die den Unfall im Februar 2014 aufnahmen und am Mittwoch im Zeugenstand darüber berichteten. Sie hätten damals auch keine Veranlassung gesehen, jemanden zu verständigen, um die Stelle zu entschärfen. Dafür sei die Unebenheit einfach nicht groß genug gewesen.
Die Landgerichtskammer um den Vorsitzenden Frank Tholl ließ am Mittwoch noch keine Tendenz für das Urteil durchschimmern. Am 11. November um 11 Uhr (kein Scherz) soll die Entscheidung verkündet werden.
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