Riesenärger nach kleinem Parkrempler - massive Kritik an der Polizei

Obwohl niemand einen Schaden feststellt, ermittelt die Polizei gegen eine Münchnerin wegen Unfallflucht. Sie muss zum Alkoholtest und ihr Auto wird abgeschleppt.
von  Nina Job
In der Klenzestraße hat Sonja Ragaller beim Einparken ganz leicht ein Auto touchiert. Sie meldet es nicht der Polizei, weil sie und ihr Nachbar keinen Schaden feststellten. Wenig später lässt die Polizei ihren Wagen abschleppen.
In der Klenzestraße hat Sonja Ragaller beim Einparken ganz leicht ein Auto touchiert. Sie meldet es nicht der Polizei, weil sie und ihr Nachbar keinen Schaden feststellten. Wenig später lässt die Polizei ihren Wagen abschleppen. © Daniel von Loeper

München - Zehn Tage sind inzwischen vergangen, doch Sonja Ragaller kann es immer noch nicht fassen, was sie am 9. Oktober im Glockenbachviertel erlebt hat. "Ich bin tief erschüttert über das Vorgehen der Münchner Polizei", sagt die 45-Jährige. "Ich fühle mich schlecht behandelt und bedroht." Begonnen hatte alles mit einem kleinen Rempler beim Einparken. Auch wenn niemand geschädigt ist, kann solch Bagatelle einen Rattenschwanz an Ärger nach sich ziehen.

Das ist passiert: Am Freitag vor einer Woche kommt die Münchnerin nachmittags mit ihrem Sohn von der Schule. In der Klenzestraße findet sie einen freien Parkplatz. Ihr Nachbar Helmer Kaun kommt zufällig dazu, er will ihr behilflich sein, weist sie ein. Doch Sonja Ragaller touchiert das Auto vor ihr, einen älteren Audi, trotzdem leicht. Die Stoßstangen berühren sich.

Sonja Ragaller steigt aus, schaut mit ihrem Nachbarn nach, ob ein Schaden entstanden ist. "Da war absolut nichts, nicht mal ein Kratzer", versichert sie. Und auch er schwört: "Ich konnte genau sehen, wo sich die Autos berührt hatten, da war absolut nichts!" Damit, so denken beide, sei die Sache erledigt, sie könnten gehen. Doch weit gefehlt.

Auto abgeschleppt und auf Alkohol getestet

Ein Mann mit Kinderwagen mischt sich ein, er beharrt darauf, dass sie die Polizei rufen müsse. Ein Wort ergibt das andere. "Ich habe ihm gesagt, er soll sich um seinen eigenen Sch ... kümmern", sagt Kaun. Doch der Mann denkt gar nicht daran. Stattdessen fotografiert er mit seinem Handy die Nummernschilder. Und: Er verständigt auch die Polizei. Doch das bekommen Sonja Ragaller und ihr Nachbar erst später mit.

Etwa zwei Stunden später, als Sonja Ragaller gerade mit ihrer Schwester in einem Restaurant beim Essen sitzt, wird sie von einer Nachbarin angerufen: Ihr Auto wird abgeschleppt! Sie setzt sich in ein Taxi, fährt in die Klenzestraße. "Als ich hinkomme, wird es gerade weggeschleppt. Der Polizist war höchst aggressiv. Ich musste einen Alkoholtest machen!"

Sie hatte im Restaurant einen Wein getrunken, weigert sich erst. Doch der Polizei besteht darauf. "Er sagte, wenn ich nicht mitmache, muss ich mitkommen zum Bluttest." Sie gibt nach. Währenddessen wird ihr Nachbar vernommen: "Ich durfte mich ihm nicht nähern. Unfassbar - als hätte ich einen Mord begangen!"

Kein Schaden am Auto

Sonja Ragaller fährt wieder zu ihrer Schwester. Doch Helmer Kaun lässt die Sache keine Ruhe. Als die Polizei weg ist, geht er noch mal unten, wischt mit dem Ärmel über die Stoßstange des Audis. "Da war nichts! Also habe ich noch mal bei der Polizistin angerufen und sie aufgefordert, dass sie sich selbst davon überzeugt. Das war ein Fehler ...!" Sie ruft ins Telefon: "Finger weg!" Kurz darauf rücken vier Polizisten an. Dieses Mal steht Verdunkelungsgefahr im Raum, Kaun habe versucht, Beweismittel zu vernichten.

Das lustige Ende von der Gschicht: Während die Nachbarn noch mit den Polizisten diskutieren, kommt der Besitzer des Audis und fährt unbemerkt weg. Der Mann hat, wie die AZ erfuhr, ebenfalls keinen Schaden erkennen können.

Doch aus dem Schneider sind Sonja Ragaller und ihr Nachbar noch nicht. Sie hätte in jedem Fall die Polizei verständigen müssen. "Sobald man Kenntnis von einem Verkehrsdelikt hat, muss man es der Polizei melden", sagt Polizeisprecher Ronny Ledwoch. Die Maßnahmen seien "absolut nicht unverhältnismäßig" gewesen. Nun entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Sache eingestellt wird - oder nicht.

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