Richter stoppen den Münchner Hygiene-Pranger

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein vorläufiges Aus für den sogenannten Hygiene-Pranger im Internet ausgesprochen. Damit hat die Stadt München in drei Verfahren verloren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein vorläufiges Aus für den sogenannten Hygienepranger im Internet ausgesprochen. Damit hat die Stadt München in drei Verfahren verloren.

München - Nach den am Montag veröffentlichten Eilbeschlüssen darf die Landeshauptstadt München lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel, die bei Kontrollen von Gaststätten festgestellt wurden, vorerst nicht mehr auf der entsprechenden Internet-Plattform veröffentlichen. Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Veröffentlichungen.

Schon das Verwaltungsgericht München hatte den klagenden Wirten Recht gegeben. Die Beschwerden der Stadt München wurden nun in allen drei Verfahren zurückgewiesen.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.