Richter stoppen den Münchner Hygiene-Pranger
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein vorläufiges Aus für den sogenannten Hygienepranger im Internet ausgesprochen. Damit hat die Stadt München in drei Verfahren verloren.
München - Nach den am Montag veröffentlichten Eilbeschlüssen darf die Landeshauptstadt München lebensmittel- und hygienerechtliche Mängel, die bei Kontrollen von Gaststätten festgestellt wurden, vorerst nicht mehr auf der entsprechenden Internet-Plattform veröffentlichen. Die Richter haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Veröffentlichungen.
Schon das Verwaltungsgericht München hatte den klagenden Wirten Recht gegeben. Die Beschwerden der Stadt München wurden nun in allen drei Verfahren zurückgewiesen.
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