Richter lehnt Bestrafung ab: Sammeln von Pfandflaschen ist kein Diebstahl
München - Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil sie im Oktober 2016 mit Hilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Container geholt hatten. Anschließend wollten sie das Pfand einlösen. Anwohner hatten sie beobachtet und die Polizei verständigt.
Der Richter lehnte eine Strafe ab – weil kein messbarer Schaden entstanden ist, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen dem Pfandkreislauf entzogen worden, denn sie würden nicht aussortiert, sondern mit anderem Altglas verschmolzen, argumentierte der Richter. Der Wert des Glases lasse sich deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellen.
"Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container geht das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über, in diesem Fall auf die Firma (…) GmbH & Co. KG. Maßgeblich für die Wertberechnung ist deshalb der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für die Firma (…) GmbH & Co. KG haben. Dieser ist jedoch so minimal, dass im Rahmen der Nachermittlungen, nicht geklärt werden konnte, welchen Wert diese 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses zukommt", so das Gericht. Der Pfandwert der erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro.
Sofort nach der Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Anfang Mai hat das Landgericht München diese Beschwerde verworfen – die Entscheidung des Amtsgerichts ist also rechtskräftig.
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