Richter bestätigen Regel zur Kontaktdatenerfassung

München - Das höchste bayerische Gericht lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Vorschriften in der bayerischen Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.
Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Es lägen keine Gründe vor, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden, teilte das Gericht mit. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung bundesrechtlich eröffnete Spielräume überschritten haben könnte. Und es sei auch nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung die Pflicht zur strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnte.