Richter bestätigen Regel zur Kontaktdatenerfassung

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die coronabedingte Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten etwa in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen bestätigt.
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. © Uli Deck/dpa

München - Das höchste bayerische Gericht lehnte es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Vorschriften in der bayerischen Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.

Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Es lägen keine Gründe vor, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden, teilte das Gericht mit. Es sei nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung beim Erlass der Verordnung bundesrechtlich eröffnete Spielräume überschritten haben könnte. Und es sei auch nicht offensichtlich, dass die Staatsregierung die Pflicht zur strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnte.

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  • Frale am 23.10.2020 20:08 Uhr / Bewertung:

    Was sollen sie auch anderes sagen ! Bin gespannt wenn die ersten Listen... in der Papiertonne auftauchen.

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