Rentnerin verletzt – Pegida reagiert mit Hohn

Anfang März soll der Münchner Pegida-Chef Heinz M. am Marienplatz eine Rentnerin umgestoßen und dabei verletzt haben. In einem Pegida-Video heißt es stattdessen, die Frau sei einfach nur gestolpert.
von  az
Wurde handgreiflich: Pegida-Vorstand Heinz M.
Wurde handgreiflich: Pegida-Vorstand Heinz M. © Petra Schramek

München – Der Münchner Pegida-Chef Heinz M. Ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt, gerade erst wurde er wegen eines fragwürdigen Goebbels-Zitats zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt ermittelt die Polizei wieder.

Bei einer Pegida-Kundgebung auf dem Marienplatz soll M. eine Rentnerin plötzlich so heftig geschubst haben, dass sie über eine Metallkiste fiel und zu Boden ging. Die alte Dame erlitt dabei Platzwunden an Stirn und Nase und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Laut Polizei hatte M. offenbar gedacht, die Seniorin habe den Stecker der Lautsprecheranlage ziehen wollen. Eine Rechtfertigung für seinen Ausraster ist das natürlich nicht. "Wir ermitteln wegen Körperverletzung", so ein Polizeisprecher vergangene Woche zur AZ.

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In der Pegida-Darstellung verlief der Vorfall allerdings etwas anders: In einem "Rentnerin will Pegida Lautsprecheranlage beschädigen und stolpert über Kiste" betitelten Video mit diversen Fotos der Szene, wird der Rentnerin die alleinige Schuld an dem Sturz zugewiesen. In dem Filmchen wird die Frau konsequent als "Täterin" betitelt.

In einem Begleittext auf der Homepage von Pegida Bayern heißt es zudem, dass sich die Rentnerin "im Privatbereich hinter einem absperrenden Metallkasten im Lieferwagen an teuren und schwer ersetzbaren Herzstücken der Elektronik zu schaffen machte. Als sie entdeckt wurde, ergriff sie panisch die Flucht, stolperte über den Metallkasten und holte sich beim Fall eine blutige Nase."

Diese Variante wurde durch die Polizei nicht bestätigt: Sie geht auf Grund der Zeugenaussagen weiterhin davon aus, dass die Frau erst geschubst wurde und dann über die Kiste fiel.

Das hält Pegida jedoch laut eigener Aussage nicht davon ab, gegen die Rentnerin Strafanzeige zu stellen.

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