Rentnerin (83) schlägt Sanitäter Zahn aus

Sie holt Hilfe für ihren krebskranken Mann († 82), der aus dem Bett gefallen ist. Als der Rettungsdienst ihn in ein Krankenhaus bringen will, soll es zum Streit gekommen sein.
MÜNCHEN - Rentnerin Liselotte Z. (83) ist auf einen Rollstuhl angewiesen, hat zwei Bypass-Operationen hinter sich und eine kaputte Wirbelsäule. Man kann kaum glauben, dass die geistig rüstige Dame zu so einer Tat fähig sein soll.
Laut Anklage soll sie dem Sanitäter Frank A. (42) mit dem schnurlosen Telefon zwei Mal ins Gesicht geschlagen haben. Folgen: Verlust eines Schneidezahns, rechte Jochbeinfraktur, Hämatom am Oberkiefer. Jetzt steht sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht.
9. Mai 2011, 19.50 Uhr. Die Rentnerin ruft den Rettungsdienst: „Mein Mann lag im Sterben. Er hatte Leukämie und ist aus dem Bett gefallen. Wir waren beide zu schwach, um ihn wieder ins Bett zu bringen.“ Minuten später treffen Frank A. und sein Kollege Thomas L. (33) ein. Die Sanitäter sehen Horst Z. (†82), der kurz nach dem Einsatz verstorben ist, am Boden liegen. Und ihnen fällt nichts Besseres ein, als zu sagen: „Was fehlt denn dem jungen Mann?“
Die Ehefrau ist empört: „Legen sie meinen Mann wieder ins Bett und dann verschwinden sie.“ Aber die Sanitäter untersuchen ihn, wollen ihn wegen einer Wunde am Arm in die Klinik bringen. Sie erklärt, dass die Wunde wegen des Krebsleidens nicht mehr heilt und er morgen in der Nußbaumklinik versorgt werde.
Die Sanitäter hören nicht auf die Angeklagte. Sie telefoniert mit ihrer Tochter in Berlin: „Ich werde hier von zwei Sanitätern genötigt.“ Die Tochter will mit einem der Männer reden. Frank A.: „Plötzlich riss sie mir den Hörer aus der Hand und schlug zu.“
Liselotte Z. kann sich an nichts erinnern: „Ich schlage mich nicht.“ Anwalt Michael Pfefferl: „Die Frau hatte zwei Jahre ihren Mann gepflegt. Sie war in Panik, dass sie ihn vielleicht nicht mehr sieht.“ Das milde Urteil: 9000 Euro (180 Tagessätze) Strafe auf Vorbehalt und 3000 Euro Schmerzensgeld an A. Das heißt: Bleibt sie ein Jahr straffrei muss sie die Geldstrafe nicht zahlen.