Rentner tötet seine Frau – und kommt frei

Das Motiv des Rentners: Er wollte die kranke Frau († 84) von ihren Leiden erlösen. Das Urteil: Der 86-Jährige ist nicht schuldfähig und keine Gefahr für andere Menschen.
von  John Schneider
Hans C. im Rollstuhl.
Hans C. im Rollstuhl. © Sigi Müller

München - Dass ein Mann, der seine Ehefrau umgebracht hat, als freier Mann das Gerichtsgebäude an der Nymphenburger Straße verlassen darf, ist eher selten. Eine dieser Ausnahmen ist der Fall von Hans C. (86, Name geändert). Der Aubing Rentner hat nach Überzeugung des Landgerichts seine demente Ehefrau mit einem Waschlappen erstickt.

Deshalb ist der 86-Jährige nicht schuldfähig

Doch der Mann ist selbst dement und war zum Zeitpunkt der Tat wohl nicht schuldfähig. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Norbert Riedmann sieht aber keinen Grund, den Rentner in der Psychiatrie unterzubringen. Hans C. habe befürchtet, sich nicht mehr um seine kranke Frau kümmern zu können, wollte sie von ihrem Leid erlösen und mit ihr sterben. Sein Suizidversuch scheiterte. Ansonsten ist er nach Überzeugung der Richter aber nicht aggressiv und stellt keine Gefahr für andere dar. Zumal er sich nur noch schwer bewegen kann.

Angehörige: "Sie wollten zusammen gehen" 

"Sie wollten zusammen gehen", sagten am Montag Angehörige des Angeklagten im Zeugenstand. Und Hans C. versuchte tatsächlich, sich nach der Tat die Pulsadern aufzuschneiden.

Sein Sohn fand ihn blutverschmiert an der Treppe, verständigte die Rettungskräfte. Hans C. überlebte.

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