Rentner mordet im Verfolgungswahn - Psychiatrie!
München – Das Münchner Landgericht sprach den Mann am Freitag zwar wegen Schuldunfähigkeit infolge einer wahnhaften Störung vom Mord an seinem Nachbarn frei. Es ordnete aber an, ihn in einer Psychiatrie unterzubringen. Der 70-Jährige hatte sich eingebildet, dass sein 66 Jahre altes Opfer ihn mit einem Insektenmittel vergiften wollte. Er habe nur noch eine Alternative gesehen: „Er oder ich“, sagte der Vorsitzende Richter. In diesem Wahn habe der Rentner im September 2010 seinen Nachbarn mit 20 Messerstichen getötet und anschließend die Polizei gerufen.
Das Opfer war nach Angaben des Richters ein offen ausländerfeindlicher, selbst ernannter Hausmeister, der mehrmals täglich Kontrollrundgänge unternahm, Unordnung mit lautstarken Beschimpfungen quittierte und Lärmprotokolle führte. Essensgerüche störten ihn besonders, deshalb geriet vor allem der Angeklagte in sein Visier.
Beschwerden des 66-Jährigen wegen Geruchsbelästigung stießen bei der Hausverwaltung jedoch auf taube Ohren. Er setzte daraufhin immer mehr Raumspray ein.
Der unter Allergien und Atemproblemen leidende 70-Jährige bekam deswegen immer größere Angst vor einer Vergiftung. Der Rentner verließ kaum noch seine Wohnung und stellte ein Jahr vor der Tat dringend notwendige Arztbesuche vollständig ein. „Er muss seit November 2009 Verzweiflung und Todesangst empfunden haben“, sagte der Richter, „das zeigen seine wirren Anrufe bei der Polizei“.
Am Tattag habe er sich Mut angetrunken und die Tür aufgerissen, als der Nachbar nach seinem Vormittagsrundgang dagegen hämmerte. „Wortlos und rasch“ habe der Angeklagte auf den völlig überraschten 66-Jährigen eingestochen, der trotz seiner körperlichen Überlegenheit zu keiner Abwehr in der Lage war. Einer der Stiche durchtrennte die Hauptschlagader, das Opfer verblutete binnen kürzester Zeit.
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