Rentner hortet Waffen und falschen Pass: Bewährungsstrafe

München – Am 30. Januar 2017 beendete das Münchner Amtsgericht diese merkwürdigen Freizeitaktivitäten mit einem Urteilsspruch, der nun veröffentlicht wurde. Demnach muss der 64-Jährige wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen für ein Jahr in Haft. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und zusätzlich muss er eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro zahlen.
Die Aktivitäten des Rentners fanden ein Ende, als er Ende Januar 2016 einem Bekannten auf dem Dehner-Parkplatz in Sauerlach ein Gewehr verkaufen wollte. Von dem Geschäft hatte die Polizei Wind bekommen und zugeschlagen. Vor Gericht sagte der Käufer aus: "Ich kenne den Angeklagten vom Flohmarkt. Wir kamen zum Reden. Er sollte sich umhören. Er sagte, vielleicht hätte er da was. Wir haben einen Termin in Sauerlach ausgemacht und ich habe das Gewehr zu 70 Euro erworben."
Anwalt: "Waffen sind nur 'Klump'"
Noch am selben Tag durchsuchten Polizisten die Wohnung des Rentners in der Planegger Straße in München. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und Patronen aufgefunden werden. "Sein Hobby ist Flohmarkt. Diese Waffen, die bei ihm gefunden wurden, stammen von Flohmärkten und haben sich im Lauf der Jahre angesammelt. Die Waffen waren mehr 'Klump', teilweise verdreckt und verrostet", argumentierte der Verteidiger des Rentners vor Gericht.
Neben den Waffen fand die Polizei in der Wohnung auch noch einen italienischen Reisepass mit einem Lichtbild des Rentners und falschen Personalien. Vor Gericht gab er der 64-Jährige an, dass er den Pass schon seit den 90er-Jahren besitze und einfach vergessen habe, dass das gefälschte Dokument überhaupt existierte. Er sei Nachtportier gewesen, als ein Italiener ihm gegenüber geprahlt habe, dass er "das kann". Er habe den Ausweis allerdings nie verwendet.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war der Rentner in Bezug auf die Vorwürfe zu den Waffen voll geständig. Bezüglich des gefälschten italienischen Reisepass wendete er ein, dass dieser bereits 2008 abgelaufen sei und auch nicht von ihm unterschrieben gewesen sei.
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass alle Waffen schon alt waren und der Revolver nur eingeschränkt funktionsfähig gewesen sei. Der Ausweis sei zur Verwendung im Rechtsverkehr ungeeignet gewesen. Daher könne die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden.