Rentner geht mit Stock auf Falschparker los

Ein 72-Jähriger ist vom Amtsgericht München wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafte verurteilt worden. Er hatte einen Autofahrer unter anderem als "Arschloch" tituliert und ihn mit einem Holzstock bedroht - und gab sich absolut uneinsichtig.
von  Lukas Schauer
Der 72-Jährige ging mit einem Holzstock auf den Algerier los. Er habe das Recht, jeden mit seinem Stock zu bedrohen, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.
Der 72-Jährige ging mit einem Holzstock auf den Algerier los. Er habe das Recht, jeden mit seinem Stock zu bedrohen, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. © dpa/Montage AZ

München - Mal eben mit dem Auto noch was einkaufen und dann ist kein Parkplatz frei. Also stellt man sich vor eine Tiefgarageneinfahrt, dauert ja nicht lange. Dies passiert wahrscheinlich hundert Mal am Tag, für einen 28-Jährigen in der Weißenseestraße hatte es am 12. Juni des vergangenen Jahres derbe Folgen.

Er wurde von einem 72-jährigen Rentner übel beleidigt und mit einem Holzstock bedroht, dabei erlitt er Abschürfungen am Hals. Der Fall landete jetzt vor Gericht, der 72-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt - doch der Angeklagte zeigte sich absolut uneinsichtig.

Was ist passiert?

Der 28-jährige Algerier parkte sein Auto vor einer Anwohnergarage, weil er in einem gegenüberliegenden Supermarkt schnell etwas kaufen wollte. Eine Bewohnerin, die in diese Garage fahren wollte, hupte daraufhin mehrfach. Vor Gericht sagte sie aus, dass "so etwas öfter vorkomme", daher sei sie etwas ungehalten gewesen.

Der Einkäufer jedenfalls bemerkte die Signale der Frau, kam zurück, entschuldigte sich und fuhr sein Auto zur Seite. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand der angeklagte Rentner, er war ebenfalls gerade beim Einkaufen gewesen und fühlte sich jetzt durch das viele Gehupe gestört.

Mit Holzstock bedroht

Also ging er zu dem Falschparker und mischte sich mit den Worten ein: "Arsch, schau dass du wegfährst, Drecksau, Scheiß Ausländer, Arschloch, geh in dein Land zurück." Als der Algerier daraufhin aus seinem Auto ausstieg und auf den Rentner mit den Worten "Was willst du jetzt?" zuging, holte dieser einen 41 Zentimeter langen Holzstock aus seinem Auto, packte den 28-Jährigen mit der linken Hand am Hals und hielt den Holzstock drohend mit der rechten Hand über seinen Kopf.

Lesen Sie hier: 9500 Euro in bar: Mysteriöses Kuvert an Tankstelle

Der Algerier wurde nur deshalb nicht von dem 72-Jährigen getroffen, weil er ihn aus Angst mit einem "gezielten Faustschlag zu Boden brachte". Der 28-Jährige erlitt bei dem Vorfall Schürfwunden am Hals, weswegen der Rentner nun wegen Beleidigung und Körperverletzung vor Gericht stand.

Der Angeklagte findet, er dürfe jeden als "Arsch" bezeichnen

Das Amtsgericht München verurteilte die Ein-Mann-Bürgerwehr zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. "Im Rahmen der Hauptverhandlung wirkte der Angeklagte uneinsichtig, aufbrausend, und nahm für sich das Recht in Anspruch, sich gegen jeden erwehren zu dürfen. Auch gab der Angeklagte an, dass er aus seiner Sicht andere Personen als Arsch bezeichnen dürfe, da ihn auch Jugendliche öfters Arschloch nennen würden", heißt es in der Urteilsbegründung.

Bei der Höhe der Strafe wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten zudem seine absolute Uneinsichtigkeit: "Auch ist der Angeklagte der Auffassung, dass er sich mit einem Holzstock bewaffnen dürfe, wenn es die Situation hergebe. Es ist vorliegend davon auszugehen, dass der Angeklagte in einer ähnlich gelagerten Situation dasselbe Verhalten an den Tag wird legen".

Lesen Sie auch: Haus in günstiger Lage zu verkaufen - mit Leichen im Erdgeschoss

Der Rentner wollte außerdem unbedingt seinen Holzstock wiederhaben - dies verweigerte ihm aber der Richter. Der Stock ist eine Tatwaffe und wurde daher vom Gericht eingezogen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.