Rentner bestohlen: Zetteltrick-Betrüger in München verurteilt

Das Amtsgericht München hat zwei Betrügerinnen zu Haftstrafen verurteilt. Ihre Masche: Der Zetteltrick bei Senioren. 
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Eine häufige Masche: Betrüger überraschen Seniorinnen und Senioren mit dem Zetteltrick an der Haustür. (Symbolbild)
Friso Gentsch/dpa Eine häufige Masche: Betrüger überraschen Seniorinnen und Senioren mit dem Zetteltrick an der Haustür. (Symbolbild)

München - Sie klingeln an den Türen von Rentnerinnen und Rentnern, fragen nach einem Zettel und lenken die Bewohner ab - während ein Komplizie die Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht. Drei Mal war ein Schwesternpaar aus Oberhausen beziehungsweise Berlin mit dieser Masche erfolgreich. 

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Gebrechlichkeit und Hilfsbereitschaft ausgenutzt

Die erste Tat ereignete sich schon im Oktober 2017 in Sendling. Damals bat ein Mittäter das 87-jährige Opfer, einen Zettel für den Nachbarn zu verfassen, da er selbst schlecht sehen könne. Als die Rentnerin der Bitte nachkam, folgte er ihr in die Wohnung. Währenddessen gelangte die 24-jährige Angeklagte unbemerkt in die Wohnung und erbeutete Goldschmuck im Wert von ca. 1.200 Euro. 

Ähnlich gingen die Schwestern auch bei zwei weiteren Taten im März 2018 in Hadern (München) und Berg am Laim vor. Hier konnten sie Bargeld und Schmuck im Wert von 8.000 Euro erbeuten, in Berg am Laim nur ungefähr 50 Euro, da die Bewohnerin den Komplizen ertappte und die Betrüger daraufhin die Flucht ergriffen. 

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Opfer leidet an Alpträumen

Eines der Opfer, eine 90-jährige Münchnerinnen, gab in der Gerichtsverhandlung an, durch den Vorfall das Vertrauen in andere Menschen verloren zu haben. Der 81-jährige Bestohlene aus Hadern (München) leidet seither sogar an Alpträumen.

Das Amtsgericht München verurteilte die 24- und 22-jährigen Schwestern wegen Bandendiebstahls zu Freihtsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten. Beide Angeklagte räumten die Taten vollumfänglich ein, entschuldigten sich bei den Opfern, erstatteten deren Schäden und gaben einen Bruder und einen Cousin als Mittäter an. 

Gegen das Urteil der älteren Angeklagten wurde von ihr selbst und der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. 

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