Rentner (74): Missbrauch an der Isar

Ein 74-jähriger Ex-Banker onanierte an der Floßrutsche vor zwei Mädchen. Jetzt steht er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Schöffengericht
von  Torsten Huber
Volker E. (74) vor Gericht in München.
Volker E. (74) vor Gericht in München. © Torsten Huber

Ein 74-jähriger Ex-Banker onanierte an der Floßrutsche vor zwei Mädchen. Jetzt steht er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Schöffengericht

München – Eisgrauer Nikolausbart, die Haare zum Zopf gebunden, Schlabberlook – Ex-Banker Volker E. (74) ist ein auffälliger Typ. Deshalb konnte die Polizei ihn schnell fassen, nachdem er an der Isar nackt vor zwei Mädchen (11, 12) onanierte. Jetzt stand der Rentner wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Schöffengericht.

Im Juli 2010 sonnte sich der Angeklagte am östlichen Isarufer an der Floßrutsche bei Straßlach-Dingharting. In unmittelbarer Nähe hielten sich Lena (damals 11, Namen geändert) und ihre Freundin Nina (damals 12) auf. Plötzlich stand Volker E. mit erigiertem Penis auf und führte Onanierbewegungen durch. Dabei soll er den Mädchen laut Anklage in die Augen geschaut haben: „Sorry, habe euch nicht gesehen. Ist es okay, wenn ich mich da unten streichle?“ Dann ging er zur Abkühlung in die kalte Isar. Die Kinder rannten davon.

Ein Jahr später, am 13. September 2011, traf der Angeklagte an der Floßrutsche erneut auf die Mädchen. Er soll Blickkontakt zu ihnen gehalten und dabei sein Glied berührt haben. „Er führte seine Hand vor und zurück. Als er das Wasser betrat, hörte er auf“, so die Staatsanwaltschaft. Die Kinder liefen weg. Die Eltern alarmierten die Polizei. Volker E. konnte kurze Zeit später festgenommen werden. 25 Vorstrafen hat er bereits. Darunter sexueller Missbrauch.

Amtsrichter Andreas Forstner: „Stimmt’s oder stimmt’s nicht?“ Volker E.: „Nicht ganz. Ich habe die Kinder nicht gesehen und keinen Blickkontakt gehalten.“ Im ersten Fall hätte ihn ein liebendes Pärchen „so erregt“, dass er sich befriedigen wollte. Im zweiten Anklagepunkt habe ihn das schöne Wetter stimuliert. Darauf der Richter: „Wenn das schöne Wetter schon erregt, dann hätten viele Leute ein Problem.

Der Prozess geht am 15. März weiter. Die Videovernehmungen der Mädchen wird eingeführt.

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