Rektor golft während der Dienstzeit

Schuldirektor geht während der Dienstzeit Golf spielen - für einen guten Zweck. Zahlen muss er trotzdem.
von  John Schneider
Der Schatten seiner Golf-Vergangenheit: ein Schuldirektor prozessiert.
Der Schatten seiner Golf-Vergangenheit: ein Schuldirektor prozessiert. © firo/augenklick

München - Peter K. (64, Name geändert) ist ein tadelloser Pädagoge, hat 40 Jahre engagierten Schuldienst als Lehrer, Konrektor und Rektor auf dem Buckel, ohne dass je etwas vorgefallen wäre.
Doch jetzt muss der Schuldirektor aus dem Chiemgau 2000 Euro Bußgeld bezahlen. Er hatte bei mindestens zwei Gelegenheiten seinen Arbeitstag eigenmächtig verkürzt, um rechtzeitig beim Abschlag eines Golfturniers zu sein. Eine Dienstpflichtverletzung des Rektors.

Doch Peter K. wehrte sich gestern vor dem Verwaltungsgericht. Seine Teilnahme an dem Tegernseer Benefiz-Turnier sei aus seiner früheren Tätigkeit als Tegernseer Schuldirektor und seinem sozialen Engagement erwachsen. Bei dem Turnier wurde für krebskranke Kinder gesammelt.

Dieses Benefiz-Engagement wollte er auch 2011 fortführen, als er bereits im Chiemgau die Grundschule übernommen hatte. Auf Grund der längeren Anfahrt zum Tegernseer Golfplatz habe er deswegen schon gegen 10 Uhr von seiner Schule aufbrechen müssen.

„Ich habe das Turnier nicht gespielt, um meinen Score zu verbessern, sondern um etwas Gutes zu tun.“ Es sei auch deswegen kein Unterricht ausgefallen.
„Sehr tüchtig, hervorragende Bewertung in der Ausbildung“ , diese Einschätzung des 64-Jährigen teilte auch die Richterin am Bayerischen Verwaltungsgericht. Sie wollte dem engagierten Schulleiter auch sein soziales Engagement nicht bezweifeln. „Aber sie haben sich vergaloppiert.“ Benefiz hin, Benefiz her, das Golfturnier war ein privater Anlass. „Es hätte gereicht, wenn sie an der Abendveranstaltung teilgenommen hätten. Da werden die Spenden gesammelt.“ Der korrekte Weg wäre es gewesen, das zuständige Schulamt zu informieren. Dann hätte niemand etwas sagen können.

So aber waren offenbar nicht alle Kollegen an der Schule vom Verhalten des golfspielenden Direktor begeistert. Aus Kollegen-Kreisen kommt wohl der Hinweis an die vorgesetzte Behörde. „Ein mitspielender Golfspieler war’s nicht“, erklärte die Vertreterin der Landesanwaltschaft dazu nur.

Die Richterin sah angesichts der Dienstpflichtverletzung keinerlei Spielraum, die 2000-Euro-Strafe zu kassieren. Schuldirektoren hätten während der Hauptunterrichtszeit eine Präsenzpflicht. Sie legte Peter K. nahe, die Klage zurückzuziehen. Was dieser nach einer kurzen Besprechung mit seiner Anwältin auch tat.
Zuvor hatte der 64-Jährige sein Verhalten bedauert. „Ich habe einen Fehler gemacht“, gab er zu.

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