Rekordschnee in München: Frau stürzt und verklagt die Stadt

Prozess am Landgericht: Eine Münchnerin bricht sich das Handgelenk und fordert Schmerzensgeld.
John Schneider
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2. Dezember 2023: München als Winterwunderland.
2. Dezember 2023: München als Winterwunderland. © dpa/Peter Kneffel

München - So schnell habe sie gar nicht schauen können, erinnert sich Andrea S.: Als sie am 2. Dezember 2023 nach dem Pastaessen in der Schellingstraße das Restaurant verließ und nach Hause laufen wollte, legte es die heute 65-Jährige auf dem Gehweg böse hin. Die Folge: ein Bruch des Handgelenks.

Passanten halfen ihr auf und brachten sie nach Hause. Sie erinnert sich, starke Schmerzen gehabt zu haben, aber zur Notaufnahme des Schwabinger Krankenhauses traute sie sich wegen der Straßenverhältnisse nicht.

Schneerekord am 2. Dezember

An jenem Tag legte München einen neuen Schneerekord hin. Fast ein halber Meter Neuschnee soll damals gefallen sein, nichts ging mehr. München und Umgebung befanden sich im Ausnahmezustand, erst Tage später entspannte sich die Lage. So dauerte es auch zwei Tage, bis Andrea S. zum Arzt ging. Am 21. Dezember wurde sie schließlich operiert.

Die 65-Jährige ist überzeugt, dass die Stadt damals ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sei und klagte. Sie will Schmerzensgeld von mindestens 7500 Euro. Dazu kommen die Anwaltskosten sowie die Feststellung der Schadenersatzpflicht. Insgesamt setzt das Landgericht am Mittwoch einen Streitwert von 12.000 Euro an.

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"An diesen Tag kann sich jeder erinnern", sagt Thomas Böx, Vorsitzender Richter der 15. Zivilkammer am Landgericht. Trotz aller Bemühungen – sämtliche Fahrzeuge und sämtliches Personal waren im Einsatz – kam der Winterdienst nicht nach, erklärt die Stadt.

Geräumt, aber nicht gestreut

In der Schellingstraße wurde zwar geräumt, es sei aber kein Splitt verteilt worden, um die Rutschgefahr zu bannen, kritisiert die Klägerin. Doch Richter Böx, macht der Klägerin wenig Hoffnung. Die Kammer könne keine schuldhafte Pflichtverletzung erkennen. Der Winterdienst sei schlicht an seine Kapazitätsgrenzen gekommen.

Wie es ihr denn jetzt gehe, will das Gericht wissen. Besser, antwortet Andrea S. Nur bei besonderer Belastung kommen die Schmerzen zurück. Die Entscheidung des Gerichts oll am 15. Januar verkündet werden.

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17 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 14.11.2024 11:53 Uhr / Bewertung:

    Die Dame dachte halt - wie so viele -, dass es durch die apokalyptische Erderwärmung keinen Monsterschneefall geben könnte und hat deswegen ihre aufziehbaren Schuh-Spikes daheim gelassen.
    Obwohl: es gab vorher im Fernsehen reichlich Warnungen vor heftigen Schneefällen.

  • Hanswurst am 14.11.2024 11:49 Uhr / Bewertung:

    Interessante Geschichte. Ich wohne ausserhalb des Mittleren Rings und unsere Hausgemeinschaft zahlt fast 2000€/Jahr für den Winterdienst für das Räumen von knapp 100m Fussgängerweg um unser Grundstück rum.
    Sollte jemand auf diesen 100m schneebedingt ausrutschen und sich das Handgelenk brechen, sind natürlich wir, bzw. unser beauftragter Winterdienst dafür verantwortlich. Genau aus diesem Versicherungsgrund bezahlen wir für den Winterdienst und räumen nicht selbst.
    Zu den grossen Schneefällen letztes Jahr kam der Winterdienst auch zu uns nicht und wir haben selbst geschaufelt.
    Hm, wenn die verunfallte Dame tatsächlich keinen Schadensersatz bekommt, können wir zukünftig auf den Winterdienst verzichten und selber schaufeln. Denn abgesehen von den zwei "Grossschneeereignissen" war der letzte Winter relativ mild. Und wir bezahlen den Winterdienst pauschal, also unabhängig davon, wie das Wetter ist.

  • Knoedel am 14.11.2024 12:23 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hanswurst

    Warum Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld?
    Den Schaden bezahlt die Krankenkasse und vom Schmerzensgeld werden/wurden die Schmerzen auch nicht weniger.

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