Reisen in Zeiten des IS: Gericht weist Klage ab

Ein Ehepaar aus Nürnberg sagt wegen der politischen Unruhen eine Reise nach Nordafrika ab und will die Stornogebühr nicht bezahlen. Der Reiseveranstalter bekommt Recht.
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Wegen Terrorgefahr die Reise storniert - dennoch muss ein Ehepaar aus Nürnberg die Stornierungsgebühren bezahlen. (Symbolbild)
dpa Wegen Terrorgefahr die Reise storniert - dennoch muss ein Ehepaar aus Nürnberg die Stornierungsgebühren bezahlen. (Symbolbild)

Ein Ehepaar aus Nürnberg sagt wegen der politischen Unruhen eine Reise nach Nordafrika ab und will die Stornogebühr nicht bezahlen. Der Reiseveranstalter bekommt Recht.

München – Was tun, wenn sich am Urlaubsziel die politische und humanitäre Lage verschärft? Ein Ehepaar aus Nürnberg hat sich wegen diverser Terroranschläge und der grassierenden Ebola-Epidemie Ende 2014 entschieden, eine für das Frühjahr 2015 gebuchte Rundreise mit den Zielen Rabat, Marrakesch und Casablanka zu stornieren.

Lesen Sie hier: Berg am Laim: Campingkocher löst Anti-Terror-Einsatz aus

Dass der Reiseveranstalter eine Stornogebühr von 20 Prozent des Reisepreises erhob, konnte das Paar nicht nachvollziehen und reichte Klage ein. Einerseits weil sie weder vor noch während der Reisebuchung eine Reisewarnung bekommen hätten und andererseits weil sie bei der Stornierung "höhere Gewalt" geltend machen wollten.

 

Seit längerem bekannte politische Krisen sind keine "höhere Gewalt"

 

Das Amtsgericht München hat diese Klage allerdings abgewiesen und gab dem Reiseunternehmen Recht. Das vertritt die Ansicht, dass Marokko und auch andere Urlaubsländer, wie zum Beispiel die Türkei seit dem Arabischen Frühling 2011 immer wieder allgemein anschlagsgefährdet seien. Eine konkrete Gefährdungslage habe nicht vorgelegen. Von "höherer Gewalt" konnte laut Richterin in diesem Fall nicht die Rede sein.

Das Gericht sah auch keine Verletzung der Aufklärungspflicht des Reiseanbieters. Die allgemein angespannte Sicherheitslage und auch die Gefahr der Ausbreitung der Ebola-Epidemie sei bereits vor Buchung des Urlaubs durch Warnungen des Auswärtigen Amtes und ausführliche Medienberichte bekannt gewesen.

 

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