Reichsbürger-Urteil in München: Rädelsführer muss ins Gefängnis

Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer: Der Mann, der sich auch an Reichsbürgern orientiert, ist vom Landgericht München I verurteilt.
von  John Schneider
Die Kammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann folgte in ihrem Urteil weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München. (Archivbild)
Die Kammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann folgte in ihrem Urteil weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer und einer Vielzahl anderer Straftaten, so urteilte das Landgericht München I im Fall eines Mannes, der auf seinem Telegram-Kanal dazu aufgerufen hatte, Behörden mittels E-Mails und Anrufen lahmzulegen.

Handlungen des Angeklagten: Einige Betroffene erleiden erhebliche psychische Beeinträchtigungen 

Die Anrufe der Follower des Kanals hätten zu erheblichen Einschränkungen geführt. Manche Behörden seien über mehrere Tage geschlossen gewesen. Einige Betroffene hätten aufgrund der Handlungen des Angeklagten erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten, berichtet Gerichtssprecher Laurent Lafleur.

Angeklagter gilt als "Anhänger einer kruden Mischung von Verschwörungstheorien"

Auch der Angeklagte selbst habe in Telefonanrufen Mitarbeiter von Behörden, aber auch von Arztpraxen mit unflätigen Ausdrücken beleidigt. Zu Lasten des Angeklagten wertete die Kammer seine Vorstrafen.

Der Sprecher weiter: "Die Kammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann folgte in ihrem Urteil dabei weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Der Angeklagte lehne die Staatlichkeit Deutschlands ab und sei Anhänger einer kruden Mischung von Verschwörungstheorien, die sich an Elementen der sogenannten QAnon-Bewegung und der Reichsbürgerszene orientiere."

Negative Begleiterscheinung: Nachdem Zuhörer, die zur Unterstützung des Angeklagten angereist waren, trotz mehrfacher Ermahnung des Vorsitzenden die Verhandlung während der mündlichen Urteilsbegründung vielfach störten, wurden sie schließlich des Saales verwiesen, berichtet Lafleur.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.