Register von Sexualstraftätern: Für jeden einsehbar?

Öffentlich oder nur für Behörden: In Bayern ist ein Streit darüber entbrannt, wer auf die künftige Sexualstraftäterdatei zugreifen darf. So sollen Schulen und Jugendämter das Register nicht einsehen können - aus Datenschutzgründen.
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Wer soll auf die Liste der Sexualstraftäter zugreifen können? Darüber wird in Bayern disktuiert.
dpa Wer soll auf die Liste der Sexualstraftäter zugreifen können? Darüber wird in Bayern disktuiert.

MÜNCHEN - Öffentlich oder nur für Behörden: In Bayern ist ein Streit darüber entbrannt, wer auf die künftige Sexualstraftäterdatei zugreifen darf. So sollen Schulen und Jugendämter das Register nicht einsehen können - aus Datenschutzgründen.

Um die Ausgestaltung der Sexualstraftäterdatei ist in Bayern ein Streit entbrannt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, wies am Montag die Forderung von Staatskanzleichef Siegfried Schneider (CSU) zurück, wonach nicht nur die Polizei Zugriff auf die Datei erhalten soll. Nach Schneiders Ansicht sollen auch Schulen, Jugendämter und Kindergärten das Register einsehen können. Der Schutz der Bevölkerung habe Vorrang gegenüber dem Datenschutz, betonte Schneider.

Nur in Einzelfällen sollen Privatpersonen Auskunft bekommen

Petri reagierte mit Unverständnis auf diese Forderung. „Ich bedauere es sehr, dass gerade bei einem solchen ernsten Thema undifferenziert ein Gegensatz zwischen Datenschutz und Sicherheit behauptet und einseitig ein Vorrang zugunsten der Sicherheit angenommen wird.“ Zwar habe der Schutz der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Dieser Schutz müsse aber die Vorgaben des Grundgesetzes beachten. Die Forderung, Behörden auf die Datei zugreifen zu lassen, die nicht zur Polizei gehören, entspreche diesen Grundsätzen nicht.

Petri betonte, dass die Polizei in Einzelfällen Auskünfte an andere Behörden erteilen könne, um künftige Sexualstraftaten zu verhindern. „Ein anlassloser und unbeschränkter Zugriff“ wäre hingegen rechtswidrig, weil er den unkontrollierten Zugriff auf sensible Daten ermöglichen würde. Sollte Schneiders Forderung realisiert werden, wäre dies „ein erster Schritt zu einem verfassungswidrigen öffentlichen Pranger“, warnte Petri.

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