Rechtsstreit Ottfried Fischer gegen "Bild" geht weiter

Freispruch in dritter Instanz für den "Bild“"-Journalisten, der sich wegen Nötigung gegenüber Ottfried Fischer verantworten musste. Es ging um ein Sex-Video des Kabarettisten
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Otti Fischer vor Gericht.
dpa Otti Fischer vor Gericht.

Freispruch in dritter Instanz für den "Bild“"-Journalisten, der sich wegen Nötigung gegenüber Ottfried Fischer verantworten musste. Es ging um ein Sex-Video des Kabarettisten

München – Ein „Bild“-Journalist ist in dritter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten Ottfried Fischer freigesprochen worden. Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – oder der Beihilfe dazu – wurde allerdings aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Journalisten war angeklagt, den Schauspieler 2009 mit einem Prostituierten-Video unter Druck gesetzt und zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben. Das Oberlandesgericht München wies am Mittwoch in diesem Punkt die Revision Fischers und der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigte ein Urteil des Landgerichts.

„Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann erklärte: „Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik – wenn erforderlich – vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.“ Diekmann erklärte, „Bild“ sei immer vollständig davon überzeugt gewesen, dass der Kollege Ottfried Fischer nicht genötigt habe: „Dies wurde heute unmissverständlich auch vom Oberlandesgericht klargestellt.“

Dagegen betonte Fischer: „Den Vorwurf der Nötigung hielt das Landgericht nicht für ausreichend sicher nachweisbar – insoweit wurde es vom OLG bestätigt. Nach dieser Revisionsentscheidung bin ich zuversichtlich, dass der angeklagte "Bild"-Redakteur angemessen bestraft werden wird.“

Fischer sah auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verfahren in diesem Punkt wird demnächst neu aufgerollt. Wann und vor welcher Kammer des Landgerichts, sei noch offen, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.