Rechtsanwalt jongliert mit Mandantengeldern

Untreue: Der Angeklagte schiebt seine Sekretärin vor. Die habe sich um alles Organisatorische gekümmert.
John Schneider |
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Muss sich wegen Untreue verantworten: Anwalt Hans K.(68).
jot Muss sich wegen Untreue verantworten: Anwalt Hans K.(68).

Untreue-Vorwurf: Der Angeklagte schiebt seine Sekretärin vor. Die habe sich um alles Organisatorische gekümmert.

München Vor allem mit einem Satz brachte Rechtsanwalt Hans K. (Name geändert) die Prozessbeobachter zum Schmunzeln: „Wenn ich Geld brauchte, bin ich zum Geldautomaten gegangen.“ Ist der 68-jährige Spross eines alten Adelsgeschlechts wirklich so weltfremd? Oder versucht er damit lediglich, das Landgericht milder zu stimmen?

Der Anwalt soll von 2008 bis 2012 in sieben Fällen 300 000 Euro aus Zwangsvollstreckungen und Versicherungsfällen, die für seine Mandanten bestimmt waren, vom Geschäftskonto seiner Kanzlei aufs eigene Konto fließen lassen.
Ursprünglich sollte auch seine Sekretärin mit auf der Anklagebank sitzen. Doch die 53-Jährige, die die Überweisungen laut Anklage für ihren Arbeitgeber ausführte, ist erkrankt, das Verfahren gegen sie wurde abgetrennt.

Die Konten des Angeklagten waren laut Anklage seit Beginn der Veruntreuungen ständig im Soll. Dass Mandantengelder genutzt wurden, um aus dem privaten Minus zu kommen, bestreitet Hans K. nicht. Er habe sich aber nie um das Organisatorische gekümmert. Das überließ er seiner langjährigen Sekretärin.

Richter Anton Winkler sieht die Verantwortung trotzdem bei Hans K.: „Untreue kann auch durch Unterlassen begangen werden.“ Der Angeklagte hätte die Geldflüsse überwachen müssen.

Gelernt hat der 68-Jährige aus der Sache offenbar wenig. Einziger Unterschied: Statt der Sekretärin kümmert sich jetzt seine – getrennt lebende – Frau ums Organisatorische.

Der Prozess dauert an.

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