Rechte Rechtsanwältin wegen Volksverhetzung angeklagt

Sylvia S. hat in einer Rede in der Schweiz den Holocaust angezweifelt. Dafür steht sie seit Mittwoch vor Gericht. Doch der Prozess beginnt stockend - mit Absicht.
Sophie Anfang |
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Sylvia S. mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath.
dpa Sylvia S. mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath.

München - Kurz nach elf Uhr fröstelt es auch Sylvia S. (51), da hat ihr Anwalt bereits 50 Minuten geredet. Der einstigen Neonazi-Rechtsanwältin ist einfach nur so kalt. Den restlichen Zuschauern wird wohl der Inhalt der monoton vorgetragenen Rede ihres Anwalts einen kalten Schauer über den Rücken gejagt haben. Großspurig und teils pathetisch wird darin angezweifelt, ob es rechtens ist, Holocaust-Leugnung unter Strafe zu stellen: Die Straftat, wegen der S. seit Mittwoch auf der Anklagebank sitzt.

2012 hatte S. im schweizerischen Chur vor 2000 Menschen eine Rede gehalten. Von den 90 Minuten gibt es ein Video. Die Staatsanwaltschaft wirft der einstigen Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler vor, den Holocaust darin als bloße Erfindung dargestellt zu haben.

Ein weiterer Vorwurf: S. habe sich in einem Briefkopf als Rechtsanwältin bezeichnet. Das darf sie jedoch seit 2009 nicht mehr: Damals hatte sie vom Landgericht Mannheim ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten – wegen Volksverhetzung.

Das ist auch in diesem Verfahren der zentrale Vorwurf. Doch die Verhandlung beginnt stockend. Das liegt nicht zuletzt an S.’ Anwalt Wolfram Nahrath, NPD-Mitglied und im NSU-Prozess einer der Anwälte von Ralf Wohlleben.

Vor dem Landgericht stellt Nahrath erst einmal drei Anträge, bevor die Hauptverhandlung überhaupt beginnen kann. Die Forderungen: zehntägige Unterbrechung des Verfahrens oder gleich die Einstellung. Beim letzten Antrag redet er ohne Pause eine Stunde lang.

S., beiges Wollkleid, Perlenkette und leicht schnippischer Gesichtsausdruck, sitzt während der ganzen Zeit ruhig da, hört zu oder blättert in dem dicken Script ihres Anwalts.

Die Antwort der Kammer um den Vorsitzenden Richter Martin Rieder fällt hingegen knapp aus: „Der Antrag wird zurückgewiesen“, heißt es in allen Fällen.

Ob sich die Angeklagte nun zu den Vorwürfen äußern wolle, fragt Rieder? „Meine Mandantin hat einen eigenen Antrag vorbereitet“, sagt Nahrath. Doch der ist 31 Seiten lang, und die müsse er selbst erst einmal lesen. Die Sitzung wird also wieder unterbrochen, ohne dass sie überhaupt richtig angefangen hat.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

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