Rechnungshof rüffelt Landgerichtsärzte

Rechnungshof nimmt Landgerichtsärzte unter die Lupe – und findet skandalöse Zustände. Was alles schief läuft bei den Medizinern
von  Ralph Hub
„Geringe Effizienz, zu hohe Kosten“: Das Urteil des Rechnungshofs über das Landgerichtsärzte-System ist vernichtend.
„Geringe Effizienz, zu hohe Kosten“: Das Urteil des Rechnungshofs über das Landgerichtsärzte-System ist vernichtend. © Imago

Rechnungshof nimmt Landgerichtsärzte unter die Lupe – und findet skandalöse Zustände. Was alles schief läuft bei den Medizinern
 

München - Staatliche Rechnungsprüfer sind bei einer Überprüfung der 39 in Bayern tätigen Landgerichtsärzte auf skandalöse Zustände gestoßen: nicht genehmigte Nebentätigkeiten, fehlende Arbeitsnachweise, lückenhafte Dokumentationen, fachlich zweifelhafte Gutachten, geringe Effizienz, hohe Kosten.

Das Urteil des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH): „Der ORH hat Zweifel, ob die Landgerichtsärzte mit ihren jetzigen Aufgaben überhaupt notwendig sind.“ Landgerichtsärzte bekommen ihre Aufträge von der Justiz. Je nach fachlicher Ausrichtung sind sie als Rechtsmediziner tätig und sollen Obduktionen durchführen, oder als Psychiater, um Gutachten zu erstellen.

In der Praxis werden die meisten Fälle aber an private oder öffentliche Einrichtungen vergeben, die besser ausgestattet und oft auch besser qualifiziert sind. Was die landgerichtsärztlichen Dienstellen genau machen, nahm das staatliche Rechnungsprüfungsamt Ansbach unter die Lupe.

Gecheckt wurden die Jahre 2007 bis 2009. „In diesem Zeitraum“, so der ORH, „verursachten die Landgerichtsärzte zehn Millionen Euro Personalkosten.“ Noch einmal knapp drei Millionen verschlangen die Mitarbeiter der Verwaltung.

Schwieriger wurde es bei der Erforschung des Tätigkeitsumfangs, wozu die an sich vorgeschriebenen Tagebuchaufzeichnungen herangezogen wurden. „Sie waren allerdings häufig unvollständig oder fehlten ganz“, stellte der ORH fest. Der ORH: „Nur drei Mediziner erreichten eine Vollzeit-Auslastung.

In 14 Fällen lag die Auslastung nach eigenen Angaben unter einem Drittel bis zu zwei Dritteln einer Vollzeitkraft. Bei zehn Ärzten waren die Angaben nicht ausreichend substantiiert, um sie im Einzelnen nachvollziehen zu können. Die Auslastung der restlichen zwölf Ärzte war wegen fehlender oder ungenügender Aufschreibungen überhaupt nicht überprüfbar.“

Harsche Kritik der Rechnungsprüfer ernteten allerdings auch die übergeordneten Behörden, die für die Dienstaufsicht zuständig sind. Sie wird von den jeweiligen Regierungen wahrgenommen. Wie die Dienstaufsicht aussah, beschreibt der ORH so: „Sie beschränkte sich dabei auf turnusmäßige Besichtigungen.

Nur zwei Regierungen führten sie zeitnah durch, fünf Regierungen zum Teil seit über 20 Jahren nicht mehr. Die Regelung der Dienstaufsicht ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums. Tatsächlich hat das Gesundheitsministerium dazu keine geeigneten Vorgaben gemacht.“ Fehlende Kontrollen und eine unzureichende dienstliche Auslastung ließen offensichtlich lukrative Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte wuchern.

Das Gesundheitsministerium teilte mit: „In Einzelfällen wurde Landgerichtsärzten die Ausübung einer Nebentätigkeit im dienstlichen Interesse genehmigt.“ Weil das mit diesen Vorgaben nicht unter einen Hut zu bringen war, verzichteten etliche Landgerichtsärzte darauf, sich Nebentätigkeiten genehmigen zu lassen.

Hubert Haderthauer, Leiter der landgerichtsärztlichen Dienststelle in Ingolstadt, scheint dafür das beste Beispiel zu sein. Er ließ sich weder seine Geschäfte mit Psychiatriepatienten („Modellauto-Affäre“) genehmigen, noch Drogentests, die ihm rund 100000 Euro in den Geldbeutel spülten. Deswegen ermittelt die Landesanwaltschaft gegen ihn.

Aus der Antwort des Gesundheitsministeriums an die Abgeordnete Aures geht hervor, dass Haderthauer die Möglichkeiten wie kein anderer strapazierte, wohl aber kein Einzelfall war.

Laut Ministerium kam es 2003 bis 2012 in Oberbayern, Oberpfalz und Unterfranken zu Beanstandungen: In Oberbayern übten drei Ärzte Nebentätigkeiten ohne Genehmigung aus. In Oberbayern machte ein Arzt mit einer Nebentätigkeit Kasse, die eigentlich zu seinem Aufgabengebiet gehörte.

Das wird auch Hubert Haderthauer vorgeworfen. In der Oberpfalz benutzten zwei Landgerichtsärzte staatliche Einrichtungen für eine Nebentätigkeit, ohne dafür etwas bezahlen. In Unterfranken wurde festgestellt, dass einem Landgerichtsarzt die Ausübung der Nebentätigkeit während der Arbeitszeit untersagt war, er sie trotzdem ausführte.

Akuten Handlungsbedarf, um das aus dem Ruder gelaufene System in den Griff zu bekommen, sieht nicht nur der ORH. Derzeit arbeitet das Gesundheitsministerium an einem Konzept, das eine Reduzierung der 22 in Bayern vorhandenen Dienstellen vorsieht.

 

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