Razzia im Rotlichtviertel: Polizei filzt Münchner Bahnhofsviertel

MÜNCHEN - Eine Groß-Razzia im Münchner Hauptbahnhof-Viertel hat die Polzei am Dienstag durchgeführt. Dabei überprüften die Beamten mehrere Cabaret- und Table-Dance-Betriebe. Mehrfach wurde im Sperrbezirk unerlaubterweise Sex angeboten.
Am Dienstag haben Beamte der Münchner Kriminalpolizei bis in die frühen Morgenstunden des einen Schwerpunkteinsatz in den Cabaret- und Table-Dance-Betrieben im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofes durchgeführt. Mit in die Kontrollen einbezogen wurden auch in diesem Bereich liegende Straßenzüge sowie Hotels- und Massagebetriebe. Hintergrund für die Kontrolle waren Erkenntnisse der Kriminalpolizei, dass an diesen, im absoluten Sperrbezirk der Landeshauptstadt München liegenden Örtlichkeiten der Prostitution nachgegangen wird. Insgesamt wurden 19 Cabaret- und Table-Dance-Betriebe kontrolliert, wobei 222 Tänzerinnen und Animierdamen überprüft wurden. Von diesen kontrollierten Damen waren 34 dem Fachkommissariat noch nicht bekannt. Die Betriebe hatten die Anzahl ihrer Tänzerinnen und Animierdamen zur Wiesnzeit zum Teil deutlich erhöht. Im Vergleich zu den letztjährigen Kontrollen waren allerdings weniger Gäste anwesend.
Fünf Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung der Landeshauptstadt München konnten von den Beamten festgestellt werden. Eine 44-jährige Brasilianerin bot sich auf der Schillerstraße einem Polizeibeamten an. Da es sich hierbei um einen Erstverstoß handelte, wird die Dame nach Paragraph 120 Ordnungswidrigkeitengesetz angezeigt, was ein Bußgeld in Höhe von etwa 350 Euro nach sich zieht. Weniger glimpflich dürfte eine 44-jährige Thailänderin davonkommen, die ebenfalls einem Polizeibeamten sexuelle Leistungen anbot. Nachdem dies bei der Thailänderin bereits des öfteren der Fall war, wird sie wegen eines Vergehens nach dem Strafgesetzbuch zur Anzeige gebracht. Eine 42-jährige Deutsche kommt mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige davon. Auch eine 24-jährige Rumänin fiel bereits zum wiederholten Male auf, als sie in einem Cabaretbetrieb einem Beamten sexuelle Leistungen im Separee anbot. Auch diese Dame wird sich wegen eines Vergehens nach dem StGB verantworten müssen.
Während der Kontrolle eines Cabaretbetriebs fiel eine 47-jährige Deutsche auf, die in einem Separet gerade sexuelle Handlungen an einem Gast vornahm. Da die Frau bislang noch nicht wegen Ausübung der Prostitution aufgefallen war, wird gegen sie lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein 33- jähriger bosnischer Angestellter eines Table-Dance-Betriebes versuchte kurz vor seiner Kontrolle ein Tütchen mit Marihuana zu verstecken. Zum Verhängnis wurde ihm dabei offensichtlich, dass er kurz zuvor einen Joint geraucht hatte und erkennbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Nachdem die eingesetzten Beamten den Rauschmittelgeruch wahrgenommen hatten, durchsuchten sie das Zimmer und konnten letztlich das Rauschgift auffinden und sicherstellen. Den Bosnier erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.