Rauchen: Es darf verboten werden

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen das verschärfte Nichtrauchergesetz ab. Wirte wollen weiter klagen. In München hat das KVR schon 266 Lokale überprüft und 16 Wirten droht ein Bußgeld
MÜNCHEN/KARLSRUHE Das strikte Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit sind drei Bayern mit ihrem Vorstoß vorerst gescheitert: Birgit Netzle-Piechotka, Wirtin des Asam-Schlössls, eine Raucherin und und die Betreiberin eines kleinen Pilslokals.
Seit dem 1. August gilt in Bayern das schärfste Nichtrauchergesetz Deutschlands. Das war Anfang Juli per Volksentscheid entschieden worden. Die Verfassungsrichter haben die Verfassungsbeschwerde dagegen als unbegründet abgewiesen. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn er den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Wirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.
Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen“. Solche Ausnahmen seien „praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen“. Ein striktes Rauchverbot sei auch nicht unverhältnismäßig, selbst wenn es in Bayern inzwischen viele rauchfreie Gaststätten gebe.
Die Wirte wollen jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, kündigt der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur an, Franz Bergmüller.
„In München verläuft das bisher undramatisch“ so KVR-Chef Wilfried Blume-Beyeerle. Die Bezirksinspektoren haben seit Sonntag 266 Lokale kontrolliert und 16 Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei drohen dem Wirt Bußgelder bis 1000 Euro. Erst gibt es formlose Hinweise oder Verwarnungen. Doch wenn der Wirt erkennbar das Rauchen zulässt, ist er dran.
Dabei lesen die Inspektoren fleißig Zeitung: Alle Wirte, die damit prahlten, das neue Gesetz zu ignorieren, bekamen postwendend Besuch. Dann gibt es die Lokale, die als harte Raucherkneipen bekannt waren oder über die Beschwerden kommen. Blume-Beyerle: „Wir können nicht tausende Kneipen flächendeckend kontrollieren.“ Aber sie sind unterwegs.Willi Bock