Rauchen erlaubt - mit der Shisha

Das Verwaltungsgericht kippt das KVR-Verbot für Wasserpfeifen-Cafés – unter der Bedingung, dass dort kein Tabak verwendet wird.
von  John Schneider
Der Sieg der Wasserpfeife: Mit der Shisha umgeht Frank Mansory das Rauchverbot.
Der Sieg der Wasserpfeife: Mit der Shisha umgeht Frank Mansory das Rauchverbot. © John Schneider

Das Verwaltungsgericht kippt das KVR-Verbot für Wasserpfeifen-Cafés – unter der Bedingung, dass dort kein Tabak verwendet wird

MÜNCHEN Für Frank Mansory (35) stand viel auf dem Spiel: Würde man seine Wasserpfeifen verbieten, hätte der Geschäftsführer das Shisha-Café in der Schwanthaler Straße wohl zumachen müssen.

„Ich habe im Gerichtssaal gebetet“, erzählt er nach dem Ende der Verhandlung im Verwaltungsgericht. Es hat offenbar geholfen. Die Richter fanden, dass die Wasserpfeife nicht vom Rauchverbot betroffen ist – wenn sie nicht mit Tabak gefüllt wird.

Die rettende Idee kam Mansory kurz nach Inkrafttreten des Rauchverbots. Es war klar, dass die Wasserpfeifen mit Tabak unter dem neuen Gesundheitsschutzgesetz keine Zukunft haben würden.

Mansory hatte aber von einem Studenten gehört, der mit so genannten Shisha-Steinen einen ähnlichen Wasserpfeifen-Genuss erreicht hatte. Ganz ohne Tabak. Das müsste doch auch mit getrockneten Früchten möglich sein, dachte sich der Geschäftsmann. Und siehe da, es ging.

Die Kundschaft, die nach dem Inkrafttreten des Rauchverbotes zunächst weggeblieben war, nahm als Tabak-Ersatz getrocknete Äpfel an – und strömte wieder in den ersten Stock des „Millenium Shisha-Palastes“. Sogar das Kreisverwaltungsreferat signalisierte zunächst seine Zustimmung, änderte dann aber seine Meinung – und verbot die Pfeife ohne Tabak.

Mansory klagte dagegen. Gestern demonstrierte er der 18. Kammer des Verwaltungsgerichts mit einer mitgebrachten Wasserpfeife die Shisha-Funktionsweise. Die Richter durften auch einmal an den mitgebrachten Zutaten zum Wasserpfeifen-Gebrauch schnuppern.

Die notwendige Wärme werde mit glühender Holzkohle erreicht. Man könne aber auch Teelichter nehmen, erklärte Mansory den erstaunten Juristen. „Soll ich sie mal anmachen?“, fragte Mansory. Der Vorsitzende Richter schmunzelte und sagte: „Lieber nicht.“

Die Vertreter des KVR argumentierten, dass die Bevölkerung ein totales Rauchverbot gewollt habe. Das sei ihrer Meinung nach das Ergebnis der Volksabstimmung des vergangenen Jahres gewesen. Außerdem sei es für die Behörde zu schwer, jede einzelne Wasserpfeife danach zu kontrollieren, ob nun verbotener Tabak oder etwas anderes geraucht werde.

Anwältin Anke Bombach, die Frank Mansory vor Gericht beistand, hielt dagegen. Ihr Argument: „Einen ähnlichen Aufwand müssen Sie auch betreiben, wenn Sie Autofahrer auf Alkohol kontrollieren oder wenn Sie Proben von Lebensmitteln nehmen.“ Das Shisha-Rauchen sei eher ein sauna-ähnliches Prinzip. Man atme den Dampf ein, argumentierte die Anwältin.

Auch das Gericht erteilte den Kontrolleuren eine Abfuhr. Das Gesundheitsschutzgesetz ziele auf den Schutz der Passivraucher vor den schädlichen Folgen des Tabak, erklärte der Vorsitzende Richter Ettinger. Von getrockneten Früchten steht tatsächlich in dem Gesetz nichts.

Mansory jubelte – und reckte vor dem Gerichtsgebäude die mitgebrachte Wasserpfeife gen Himmel. Von dort soll er ja schließlich entscheidende Hilfe bekommen haben.

 

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.