Raub statt Erotik-Massage

Als der Vertrieb von großen Computeranlagen nicht mehr so lief, sattelte Heinz B. (40) um, fungierte in dem Erotik- Massage-Studio seiner Gattin Uschi (42) als Geschäftsführer. Doch gerade im Rotlicht-Milieu gerät man schnell auf die schiefe Bahn.
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Polizeieinsatz
dpa Polizeieinsatz

Als der Vertrieb von großen Computeranlagen nicht mehr so lief, sattelte Heinz B. (40) um, fungierte in dem Erotik- Massage-Studio seiner Gattin Uschi (42) als Geschäftsführer. Doch gerade im Rotlicht-Milieu gerät man schnell auf die schiefe Bahn.

Am Dienstag stand das Paar wegen räuberischer Erpressung vor dem Landgericht München II. 2003 liefen die Geschäfte im „La Rose“ in München-Lochhausen nicht so gut, Uschi B. pumpte sich von einem Fabrikanten 6500 Euro und unterschrieb einen Darlehnsvertrag. „Wiederholt hat mein Mandant Frau B. aufgefordert, Rückzahlung zu leisten. Zuletzt im Juni 2006“, so Nebenklage-Vertreter Sewarion Kirkitadse.

Im Juli 2007 rief die Angeklagte den Fabrikanten an und vereinbarte eine Geldübergabe an der Kläranlage in Penzberg. Zum Treffen kam der Ehemann mit. Das Paar fordertete den Fabrikanten auf, eine vorgefertigte Erklärung zu unterzeichnen, in der steht, dass er das Geld schon erhalten habe. Der Fabrikant weigerte sich. Die Folge: Uschi B. besprühte ihn mit Pfefferspray und Heinz B. verpasste ihm ein paar Schläge auf den Kopf und einen Fußtritt ins Geschlechtsteil. Der Fabrikant konnte schließlich flüchten und alarmierte die Polizei.

Die Angeklagten legten über ihre Strafverteidiger Gerald Promoli und Aglaia Muth ein umfassendes Geständnis ab. Dafür sagte ihnen der Vorsitzende Richter Hans-Jochen Hintersaß zu, dass sie zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung bekommen. Als Auflage müssen sie 10 000 Euro an das Opfer zahlen und die Darlehensschulden begleichen. Außerdem müssen sie für eventuelle gesundheitliche Spätfolgen haften.

th

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