Raub mitten in Schwabing: Frau zieht Senior Rolex vom Handgelenk

Weil sie einen älteren Herrn auf offener Straße beraubt hat, wurde eine 25-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
von  AZ
Dem Mann wurde die Rolex vom Handgelenk gezogen, als er der Angeklagten gerade den Weg zu einer Apotheke erklärte. (Symbolbild)
Dem Mann wurde die Rolex vom Handgelenk gezogen, als er der Angeklagten gerade den Weg zu einer Apotheke erklärte. (Symbolbild) © imago/Rupert Oberhäuser

München - Am 15. Dezember des vergangenen Jahres verurteilte das zuständige Schöffengericht des Münchner Amtsgerichts eine 25-jährige Frau aus Duisburg wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Der Vorfall, der vor Gericht verhandelt wurde, liegt bereits einige Zeit zurück. Am Nachmittag des 18. August 2020 ging der Geschädigte, ein 78-jähriger Mann, in der Kurfürstenstraße in Schwabing spazieren. Plötzlich sprach ihn die Angeklagte an und fragte nach dem Weg zu einer Apotheke.

Raub in München: 15.000-Euro-Rolex von der Hand gezogen

Der ältere Herr blieb stehen und erklärte der Frau den Weg. Da umklammerte die Frau den 78-Jährigen völlig unvermittelt – sie griff an dessen linken Arm, öffnete das Armband seiner Uhr und zog diese mit aller Kraft vom Handgelenk des Mannes. Danach flüchtete sie sofort in einen Kleinwagen, der in zweiter Reihe auf sie wartete. Ihre Beute: Eine Luxus-Rolex im Wert von rund 15.000 Euro.

Der Mann verletzte sich bei dem Raub leicht, er hatte Schmerzen am Handgelenk und unter anderem eine Schnittwunde am Daumen. Die Polizei konnte die Täterin später ermitteln, dank DNA-Spuren, die am Ärmel des Sakkos des Mannes festgestellt werden konnten.

Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei ihrem Opfer

Vor Gericht gab die Angeklagte die Tat zu und entschuldigte sich beim 78-Jährigen. Außerdem kündigte sie an, dass ihre Familie beabsichtige, den finanziellen Schaden wieder gutzumachen. Der Mann nahm die Entschuldigung an, doch ihn gehe es nicht hauptsächlich ums Geld, wie er in der Hauptverhandlung sagte. Vielmehr habe die Uhr, ein Andenken, einen hohen emotionalen Wert für ihn, weshalb er sie zurückhaben möchte. "1979 habe ich die, glaube ich, von einer Freundin geschenkt bekommen. Ich habe diese Uhr fast nie ausgezogen."

Die Angeklagte befand sich bereits für zehn Monate und drei Wochen in Untersuchungshaft – eine Tatsache, die sich laut Gericht strafmildernd auswirkte. Ebenso wie ihr Geständnis und ihre Entschuldigung. Zudem ist die 25-Jährige in Deutschland bislang nicht vorbestraft gewesen wäre.

Gericht: Geschädigter wird seine Rolex wohl nicht zurückbekommen

Zu Lasten sei jedoch der hohe finanzielle Schaden der Raubbeute zu werten. Dem 78-Jährigen machte das Gericht jedoch wenig Hoffnung, die Uhr nochmal zu sehen. "Bei realistischer Betrachtung muss der Geschädigte davon ausgehen, dass er diese Uhr nie wieder zurückerlangen wird", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Was sich ebenfalls strafschärfend aufs Urteil ausgewirkt hat: Nach Überzeugung des Gerichts reiste die Frau nur deswegen nach München, um dort Straftaten zu begehen. Außerdem wurde es als moralisch besonders verwerflich angesehen, dass sie die Hilfsbereitschaft des Opfers schamlos ausgenutzt hat, indem sie Orientierungslosigkeit vortäuschte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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