Raub: Hells Angels in München vor Gericht
Das Opfer (42) erkennt die Angeklagten nicht eindeutig als Täter. Das Motiv ist auch unklar. Laut Anklage sollen sie den Kraftfahrer Franz P. (42) mit Tränengas überfallen haben.
München - Breite Schultern, kräftige Oberarme und insgesamt erkennbar durchtrainiert: Die vier Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels, die im Landgerichtssaal 275 auf der Anklagebank Platz nehmen, machen Eindruck.
Laut Anklage sollen sie den Kraftfahrer Franz P. (42) in dessen Wohnung mit Tränengas überfallen und ausgeraubt haben. Die Angeklagten Tino B. (29), Marcus M. (30, er soll der Präsident des Hells-Angels- Chapters Leipzig sein), Andy H. (27) und Robert R. (36) schweigen: „Wir sagen nichts!“ Nach Erkenntnis der Ermittler sollen drei der Männer am 14. Dezember 2011, gegen 20 Uhr, an der Wohnungstür von Franz P. in Untersendling geklingelt haben. P., der keinen Türspion besitzt, öffnete. Dann ging alles blitzschnell: Die drei Männer stürmten in den Flur. Einer sprühte dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht. Franz P. fiel zu Boden. Die Eindringlinge durchwühlten die Schränke.
P. robbte ins Schlafzimmer.
Er sagt vor Gericht: „Meine Augen brannten. ich hatte Atemnot, versuchte schnell auf die Beine zu kommen.“
Er schloss die gläserne Tür ab und griff sich eine 1,90 Meter lange Hantelstange. Die Täter versuchten, ins Schlafzimmer zu stürmen. Einer warf einen schweren Spiegel gegen die Glastür, die allerdings nicht ganz kaputt ging.
In Panik stach Franz P. mit der Stange durch das Loch in der Tür. Die Räuber ließen von ihm ab. Auf der Flucht sollen sie noch eine goldene Uhr, eine goldene Armkette im Wert von rund 2000 Euro sowie eine Tränengas-Patrone mitgenommen haben.
Franz P. antwortet dem Richter nur widerwillig. „Werden Sie mal überfallen!“, sagt er.
Als Täter kann P., der als Zeuge aussagt, die Angeklagten nicht eindeutig erkennen. Bei einem Größenvergleich will er versuchen, den Täter zu ermitteln, der ihn angesprüht haben soll: „Er war der Größte in der Gruppe.“ Aber die Angeklagten stehen nicht auf. Müssen sie laut Gesetz auch nicht. Bei dem Foto-Vergleich trifft P. keine klare Entscheidung: Es könnten die Angeklagten gewesen sein – aber zur Tatzeit hätten sie andere Haare gehabt. Auch das angebliche Motiv für den Überfall ist schwammig. Der Trucker habe mal einen Hells Angel angespuckt und soll früher mal gegen die Rocker bei der Polizei ausgesagt haben. Der Prozess dauert an.
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