Ratte angezündet: 1000 Euro Strafe!

Mit einem Brandbeschleuniger tötet ein Automechaniker eine Ratte und fotografiert das brennende Tier. Er stellt die Fotos in Facebook. Anzeige.
von  Torsten Huber

München - Schädlingsbekämpfung brutal: Automechaniker Alexander J. (32) übergoss eine Ratte mit einem Brandbeschleuniger und zündet das Tier an. Das qualvolle Sterben des Tieres fotografierte er anschließend – und stellte die Bilder auf Facebook ins Internet. Damit hatte er sich selbst eine Falle gestellt. Tierschützer zeigten ihn daraufhin an. Jetzt stand Alexander J. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Münchner Amtsgericht.

24. Februar 2011, 7 Uhr, Schleißheimer Straße in Garching: Wie jeden Morgen ist Alexander J. der Erste in der Kfz-Werkstatt. „Als ich das Rolltor öffnete, hörte ich ein Kratzen aus der leeren Abfalltonne“, sagte Alexander J. In einem ein Meter hohen blauen und feuerfesten Plastikkübel saß eine Ratte praktisch in der Falle.

Aus Angst, die Ratte könnte in angreifen, wenn er sie mit dem Besen verscheucht, kam ihm die Idee mit dem Feuer. Er schob die Tonne in den Vorhof, holte brennbaren Bremsenreiniger und goss die Flüssigkeit über das Tier. Dann warf er ein Streichholz in die Tonne. Ein Stichflamme schoss aus dem Kübel. Im Todeskampf fiepte das Tier ganz laut. Alexander J. kippte den Kübel um.

Die Ratten lief noch ein paar Meter kreischend weiter und verendete qualmend. „Ich habe Ratten nicht als Tiere angesehen. Sie waren überall, weil nebenan eine Fisch-Spedition ist“, so J. Amtsrichter Wilfried Dudek wollte wissen, warum er den Unsinn auf Facebook gestellt habe. Alexander J.: „Zu dem Zeitpunkt habe ich alles online gestellt.“

Die Staatsanwältin: „Die Tat ist abscheulich.“ Sie forderte wegen dreier Vorstrafen ein Jahr Haft und die Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Strafe empfand Alexander J. zu hoch, da er nur 1200 Euro netto verdiene und Unterhalt für seinen unehelichen Sohn zahlten müsste: „Ich bin kein Tierquäler. Ich habe eine Katze und einen Hasen“. Urteil: Vier Monate Haft mit Bewährung – und 1000 Euro an die Straffälligen-Hilfe.

 

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